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Freitag, 15. Juni 2012

Preistreiber spielen Verbraucherschützer

Das Staatstheater gibt zur Zeit eine Schmierenkömodie, deren Handlung in Kürze die ist: die Treibstoffpreise steigen bis an die Schmerzgrenze; die Bürger sind verärgert; die unteren Einkommensschichten können sich das Autofahren kaum mehr leisten; die politische Klasse sucht einen Sündenbock, um die Schuld von sich abzulenken und findet natürlich einen, nämlich den Schurken, der für alle Übel dieser Welt verantwortlich ist: das Großkapital; die Kapitalisten werden vor ein virtuelles Volkstribunal gestellt um zumindest eingeschüchtert und später möglichst enteignet und bestraft zu werden.

Es ist ein spannendes und lustiges Stück, das da aufgeführt wird. Es hat nur den kleinen Nachteil, die Realität völlig verlogen darzustellen. Von jedem Euro, der an einer Tankstelle für Benzin ausgegeben wird, gehen ca. 60 Cent an den Staat. Jede Tankstelle müsste, wenn man ehrlich wäre, ein großes Schild tragen mit der Aufschrift: INKASSOSTELLE DES FINANZAMTS. Siehe dazu: Historische Benzinpreise von 1972-2010. Die folgende Grafik zeigt die heutigen Preisbestandteile von Superbenzin E10 (Quelle):



Der Einstandspreis, zu dem die deutschen Mineralölkonzerne ihre Produkte beschaffen, ergibt sich aus deren Notierung an der Warenbörse in Rotterdam. Die Börsenkurse sind von der Situation auf dem Weltmarkt abhängig und auch von großen Nachfragern nicht beeinflussbar. Auch für die Steuern sind die Anbieter, die als kostenlose Steuereintreiber missbraucht werden, nicht verantwortlich. In ihrem Gestaltungsbereich ist nur die dritte Komponente des Preises, nämlich der Deckungsbeitrag in Höhe von ca. 4% des Verbraucherpreises. Davon sind die Kosten für Transport, Lagerhaltung, gesetzliche Bevorratung, Verwaltung, Vertrieb, Forschung, Qualitätssicherung der Produkte, Provision der Tankstellenpächter sowie seit Januar 2007 die Kosten für Biokomponenten und deren Beimischung zu tragen. Wenn dann vom Deckungsbeitrag etwas übrig bleibt, ist das der Gewinn der raffgierigen Kapitalisten, die daraus noch Investitionen, z.B. in neue Tankstellen, zu decken haben. Üblicherweise sind die Mineralölkonzerne froh, wenn sie einen Gewinn von 0,5 bis 1 Cent pro Liter erzielen.

Die politische Klasse, die pro Liter Benzin ca. 90 Cent abkassiert, hat keine Skrupel, die Schuld für die Preissteigerungen den privaten Unternehmen zuzuweisen. Dabei sagen die selben Politiker, dass es ihr erklärtes Ziel ist, die fossilen Brenn- und Treibstoffe zu verteuern, um das Klima zu schützen. Die exzessive Besteuerung der Kraftstoffe ist gerade Ausdruck dieser ökologistischen Politik.

Aber man kann im alltäglichen Politikbetrieb keine Rücksicht auf derartige Widersprüche in den öffentlichen Aussagen der Machthaber nehmen. Wenn Unmut im Volk entsteht, muss gehandelt werden. Das tut der FDP-Bundeswirtschaftsminister, indem er beim Bundeskartellamt eine Preisüberwachungsbehörde, euphemistisch "Markttransparenzstelle" genannt, einrichtet, der nicht nur die Preise im Großhandel mit Strom und Gas sondern auch alle Geschäftsvorfälle im Tankstellenbereich zu melden sind, siehe Entwurf eines Markttransparenzstellen-Gesetzes. Darin wird der Wille deutlich, jedes Detail des Geschäftslebens zu überwachen und zu reglementieren. Das Gosplan der Sowjetunion lebt weiter.

So sollen im Kraftstoffsektor nicht nur die Tankstellenpreise täglich der Behörde gemeldet werden, sondern auch die Mengen jeder einzelnen Tankwagenlieferung für jede einzelne Kraftstoffsorte an jede der 14.700 Tankstellen in Deutschland. Darüber hinaus soll zu jeder Tankwagenlieferung der jeweilige Einkaufspreis an die Aufseher berichtet werden. Insgesamt müssen für die neue Behörde mehr als 1 Million Daten pro Tag erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Die Erfüllung dieses Gesetzes bürdet der Mineralölwirtschaft erhebliche Kosten auf, siehe Kabinettsentscheidung für das Bürokratiemonster Markttransparenzstelle und (Markttransparenzstellen-Gesetz - Stellungnahme des MWV. Es ist aufschlussreich, dass diese neue Bürokratie unter der Federführung eines FDP-Ministers geschaffen wurde. Diese Regulierungspolitik ist das genaue Gegenteil dessen, was der Liberalismus will.

Donnerstag, 7. April 2011

Klimapolitik beabsichtigt Deindustrialisierung

Die Klimapolitik besteuert, verknappt und verteuert die an sich preiswerten fossilen Energieträger, während sie andererseits die Abnahme der unsicheren erneuerbaren Energien zu einem staatlich garantierten Preis erzwingt, der weit über dem Marktpreis liegt. Daraus ergeben sich ständig steigende Energiepreise für Unternehmen und Haushalte.

Die Strompreise für die Industrie entwickelten sich laut Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) wie folgt (Quelle):



Es fällt auf, dass bereits in diesem Jahr ein Drittel des industriellen Strompreises auf die Subventionierung der erneuerbaren Energien entfällt, wie sie vom Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erzwungen wird. Der VIK stellt in seiner Pressemitteilung vom 27.10.2010 fest: "Allein die Erhöhung der EEG-Umlage um 70% für 2011 wird die deutsche Industrie 2 Mrd. Euro zusätzlich kosten. Der – wenn auch gemilderte – Anstieg der Ökosteuer kommt wohl mit ca. einer halben Mrd. Euro hinzu."

Unter dieser staatlich betriebenen Preistreiberei leiden vor allem die energieintensiven Industrien, zu denen die Chemie-, Glas-, Papier-, Metall-, Stahl-, Zement- und Keramikindustrie zählen. Sie können im internationalen Wettbewerb nur überleben, wenn ihre Energiekosten nicht höher sind, als die ihrer weltweiten Konkurrenz. In den letzten Jahren hat die grüne Energiepolitik die Wettbewerbsposition der deutschen Industrie ständig verschlechtert. Während sie im Jahre 2008 für Strom 9,14 ct/kWh bezahlen musste, bekamen in jenem Jahr ihre Wettbewerber in den USA ihren Strom für etwa 4 ct/kWh.

Das hat große volkswirtschaftliche Bedeutung, denn die energieintensiven Industrien in Deutschland erwirtschaften 20% der Bruttowertschöpfung der gesamten Industrie, liefern 23% der industriellen Exporte und stellen 16% aller Arbeitsplätze in der Industrie. Aber darauf nehmen die Klimapolitiker keine Rücksicht. Die Zerstörung dieser Wirtschaftszweige wird bewusst angestrebt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen schreibt in seiner Stellungnahme zum Ziel einer 40-prozentigen CO2-Reduzierung: "Der Energiebericht sieht 'die internationale Wettbewerbsposition der energieintensiven Industriezweige' durch das 40-Prozent-Ziel gefährdet. Selbst wenn dies zutreffen sollte, müssten dem die Wettbewerbsvorteile gegenübergestellt werden, die sich aus einer innovationsorientierten Vorreiterposition der Bundesrepublik im Klimaschutz bereits jetzt ergeben haben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hält einen – sozial abgefederten und rechtzeitig eingeleiteten – Strukturwandel weg von den energieintensiven Altindustrien für langfristig ohnehin sinnvoll."

Bisher hat sich die Bundesregierung immer an die Empfehlungen ihres Sachverständigenrates für Umweltfragen gehalten. Die Staatsberater empfehlen der Regierung das, was diese nach Kenntnis ihrer Ratgeber sowieso tun will. Derartige Gremien haben eine Legitimations-, aber keine Orientierungsfunktion. Letzteres wäre für die Machthaber nur lästig und überdies überflüssig, da sie nach eigener Einschätzung allwissend und allmächtig sind.

Es stellt sich die Frage, welche "Wettbewerbsvorteile" der SRU in einer "innovationsorientierten Vorreiterposition der Bundesrepublik im Klimaschutz" sieht. Windkraftanlagen benötigen keine Hochtechnologie und jedes Land mit einer durchschnittlich leistungsfähigen gewerblichen Wirtschaft kann sie bauen und das zu erheblich geringeren Produktionskosten als in Deutschland. In der Photovoltaik spielt die deutsche Wirtschaft eine völlig unbedeutende Rolle. Sie hat bei den Solarzellen längst die Technologieführerschaft an China verloren. Von den 10 größten Solarzellenherstellern der Welt kommt nur einer aus Deutschland.

Die gegenwärtige Klimapolitik läuft darauf hinaus, hochproduktive und technologisch wettbewerbsfähige Grundstoff- und Werkstoffproduzenten mutwillig zu zerstören und an ihre Stelle Low-Tech-Unternehmen zu setzen, die in einem freien Markt nicht bestehen könnten und deshalb auf Dauer von staatlichen Subventionen abhängig sind. In dieser Situation stehen die energieintensiven Industrien in Deutschland vor der Wahl, entweder hier zu bleiben und dabei unweigerlich bankrott zu gehen oder Kapital und Arbeitsplätze in ausländische Standorte zu verlagern, wo keine Klimapolitik betrieben wird.

Um die Flucht der energieintensiven Unternehmen, im Politiker-Jargon als "Carbon Leakage" bezeichnet, zu verhindern, hat die politische Klasse Ausnahmen gewährt. Der VIK sagt dazu in seiner o. a. Pressemitteilung: "... ab 2013 werden neue direkte Belastungen aus dem EU-Emissionshandel kommen. Denn trotz der politischen Entscheidung für 100% freie Zuteilung an Carbon-Leakage-gefährdete Unternehmen läuft die Umsetzung dieser Regeln in eine andere Richtung. In Brüssel sorgt die Kommission dafür, dass diese Unternehmen in starkem Maße in die Ersteigerung der Zertifikate einsteigen müssen." Man sieht hier, wie flexibel die Klimapolitiker sein können. Obwohl sie angeblich den Planeten retten wollen, stellen sie die größten CO2-Emittenten vorerst von der Schröpfung durch den Emissionshandel frei. Das ist reine Willkür, bei der die klimapolitischen Grundsätze sich doch als aufhebbar erweisen. Offenbar muss nur der zahlen, der sich nicht wehren kann.

Eines der wirklichen Ziele der Klimapolitik ist die Einnahmenmaximierung des Staates. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur setzt sich der Strompreis aus folgenden Kostenbestandteilen zusammen:


  • Kosten für die Netznutzung: 21,4%.

  • Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: 3,4%.

  • Staatliche Abgaben: 15,9% (Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)).

  • Steuern: 24,7% (Mehrwertsteuer, Stromsteuer).

  • Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb inkl. Gewinn: 34,6%.


Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Stromsteuer und Mehrwertsteuer machen 40,6% des Strompreises aus. Der Anteil der Stromproduzenten beträgt hingegen nur 34,6%. Schon an dieser Relation sieht man, dass der Strompreis sich nicht frei am Markt bildet, sondern politisch administriert wird. Hinzu kommt, dass mindestens die Hälfte der Netzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien entsteht und dass das im Aufbau befindliche kommandowirtschaftliche "smart grid" sich in erhöhten Kosten für Messung und Abrechnung niederschlägt.

Allein die EEG-Umlage brachte im Jahre 2009 ingesamt 10,7 Mrd. € ein. Davon erhielten die bevorzugten Unternehmen aus den Bereichen Biomasse 3,66 Mrd. €, Wind 3,37 Mrd. € und Solar 3,17 Mrd. €. In den nächsten Jahren wird die Umlage entsprechend dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien explosionsartig steigen. Diese in den Stromtarifen versteckte Subvention ist nur eine von vielen Wohltaten, welche die Klimaretter erhalten. Das sind die Gewinner der Klimapolitik, während die Grundstoff- und Werkstoffproduzenten und nach ihnen die restlichen Industriebetriebe zum Untergang oder zur Auswanderung verurteilt sind. Die Klimapolitiker steuern uns mit sicherer Hand auf ein klar erkennbares Ziel zu, das in Nordkorea bereits in idealtypischer Form realisiert wurde. Die glücklichen Bürger dieses Staates haben einen vorbildlich niedrigen "carbon footprint". Es ist kein Zufall, dass gerade Luise Rinser von den Grünen im Jahre 1984 als Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde, denn sie war eine ausgesprochene Bewunderin des geliebten nordkoreanischen Führers Kim Il-sung und seines Staates.

Freitag, 10. September 2010

Zweierlei Maß

Dieser Artikel ist eine Fortsetzung dessen, was wir am 25. Juni 2008 über Milchbauern und Rechtsstaat geschrieben haben. Diesmal betrifft es die Apotheken. Der Bundesgerichtshof hat gestern in einem Urteil entschieden, dass ein Rabatt von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament zulässig sei, aber ein Preisnachlass von 5 Euro je Rezeptposten bereits gegen die gesetzlich vorgeschriebene Preisbindung für Arzneimittel verstösst.

Geklagt hatten in diesem Fall die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb und einige Apotheker gegen eine Apotheke, in der ein derartiges 5-Euro-Bonussystem praktiziert wurde. Ein Vertreter der Wettbewerbszentrale begrüßte in einer ersten Stellungnahme dieses BGH-Urteil mit den Worten: "Mit dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass die Apothekenpreisbindung nicht durch werthaltige Bonussysteme unterlaufen werden kann. Ein sich gegenseitig überbietender Preiswettbewerb über die Höhe der Rabatt- und Bonusvergünstigungen für verschreibungspflichtige Medikamente wird in Apotheken damit auch künftig an der geringen Wertgrenze scheitern. Rabattschlachten in Apotheken wird es daher wohl nicht geben."

Wie beruhigend, dass es auf dem Markt für verschreibungspflichtige Medikamente keinen Preiswettbewerb geben darf. Die Apothekerlobby hat bei der Beratung und Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes, das die Preisbindung vorschreibt, wirklich ganze Arbeit geleistet. Bei der Durchsetzung dieser wettbewerbsfeindlichen Gesetzgebung können sich die Standesvertreter auf die Wettbewerbszentrale verlassen, die sich selbst so beschreibt: "Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft."

Die Wettbewerbszentrale demonstriert sehr deutlich, in welch großem Ausmaß viele deutsche Unternehmer mit den Politikern kollaborieren, um sich ungerechte Vorteile zu verschaffen. Es ist blanker Zynismus, wenn sich die Wettbewerbszentrale als "Hüter des Wettbewerbs" bezeichnet. Das Gegenteil ist der Fall. Die Preisbindung erhöht künstlich die Preise und schadet den Verbrauchern zugunsten von politisch privilegierten Unternehmergruppen. Diese Art von politischer Vorteilsnahme ist bei vielen Unternehmern sehr populär, siehe z. B. die Buchpreisbindung. Es ist etwas faul in der deutschen Unternehmerschaft.

All das geschieht in einem Staat, in dem es ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt, das von einem Bundeskartellamt überwacht wird, welches schon oft Strafen gegen Firmen verhängt hat, die angeblich oder tatsächlich durch Preisabsprachen ihren Kunden geschadet haben. Daran sieht man, wie willkürlich in der Politik gehandelt wird. Die einen werden für etwas bestraft, das anderen laut Gesetz erlaubt ist. Diese Ungleichbehandlung verletzt den obersten Grundsatz eines Rechtsstaates, nach dem alle Bürger vor dem Gesetz gleich sein sollen. Jede Politik, die gegen diesen Gleichheitsgrundsatz verstößt, ist ungerecht.