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Freitag, 15. Juni 2012

Preistreiber spielen Verbraucherschützer

Das Staatstheater gibt zur Zeit eine Schmierenkömodie, deren Handlung in Kürze die ist: die Treibstoffpreise steigen bis an die Schmerzgrenze; die Bürger sind verärgert; die unteren Einkommensschichten können sich das Autofahren kaum mehr leisten; die politische Klasse sucht einen Sündenbock, um die Schuld von sich abzulenken und findet natürlich einen, nämlich den Schurken, der für alle Übel dieser Welt verantwortlich ist: das Großkapital; die Kapitalisten werden vor ein virtuelles Volkstribunal gestellt um zumindest eingeschüchtert und später möglichst enteignet und bestraft zu werden.

Es ist ein spannendes und lustiges Stück, das da aufgeführt wird. Es hat nur den kleinen Nachteil, die Realität völlig verlogen darzustellen. Von jedem Euro, der an einer Tankstelle für Benzin ausgegeben wird, gehen ca. 60 Cent an den Staat. Jede Tankstelle müsste, wenn man ehrlich wäre, ein großes Schild tragen mit der Aufschrift: INKASSOSTELLE DES FINANZAMTS. Siehe dazu: Historische Benzinpreise von 1972-2010. Die folgende Grafik zeigt die heutigen Preisbestandteile von Superbenzin E10 (Quelle):



Der Einstandspreis, zu dem die deutschen Mineralölkonzerne ihre Produkte beschaffen, ergibt sich aus deren Notierung an der Warenbörse in Rotterdam. Die Börsenkurse sind von der Situation auf dem Weltmarkt abhängig und auch von großen Nachfragern nicht beeinflussbar. Auch für die Steuern sind die Anbieter, die als kostenlose Steuereintreiber missbraucht werden, nicht verantwortlich. In ihrem Gestaltungsbereich ist nur die dritte Komponente des Preises, nämlich der Deckungsbeitrag in Höhe von ca. 4% des Verbraucherpreises. Davon sind die Kosten für Transport, Lagerhaltung, gesetzliche Bevorratung, Verwaltung, Vertrieb, Forschung, Qualitätssicherung der Produkte, Provision der Tankstellenpächter sowie seit Januar 2007 die Kosten für Biokomponenten und deren Beimischung zu tragen. Wenn dann vom Deckungsbeitrag etwas übrig bleibt, ist das der Gewinn der raffgierigen Kapitalisten, die daraus noch Investitionen, z.B. in neue Tankstellen, zu decken haben. Üblicherweise sind die Mineralölkonzerne froh, wenn sie einen Gewinn von 0,5 bis 1 Cent pro Liter erzielen.

Die politische Klasse, die pro Liter Benzin ca. 90 Cent abkassiert, hat keine Skrupel, die Schuld für die Preissteigerungen den privaten Unternehmen zuzuweisen. Dabei sagen die selben Politiker, dass es ihr erklärtes Ziel ist, die fossilen Brenn- und Treibstoffe zu verteuern, um das Klima zu schützen. Die exzessive Besteuerung der Kraftstoffe ist gerade Ausdruck dieser ökologistischen Politik.

Aber man kann im alltäglichen Politikbetrieb keine Rücksicht auf derartige Widersprüche in den öffentlichen Aussagen der Machthaber nehmen. Wenn Unmut im Volk entsteht, muss gehandelt werden. Das tut der FDP-Bundeswirtschaftsminister, indem er beim Bundeskartellamt eine Preisüberwachungsbehörde, euphemistisch "Markttransparenzstelle" genannt, einrichtet, der nicht nur die Preise im Großhandel mit Strom und Gas sondern auch alle Geschäftsvorfälle im Tankstellenbereich zu melden sind, siehe Entwurf eines Markttransparenzstellen-Gesetzes. Darin wird der Wille deutlich, jedes Detail des Geschäftslebens zu überwachen und zu reglementieren. Das Gosplan der Sowjetunion lebt weiter.

So sollen im Kraftstoffsektor nicht nur die Tankstellenpreise täglich der Behörde gemeldet werden, sondern auch die Mengen jeder einzelnen Tankwagenlieferung für jede einzelne Kraftstoffsorte an jede der 14.700 Tankstellen in Deutschland. Darüber hinaus soll zu jeder Tankwagenlieferung der jeweilige Einkaufspreis an die Aufseher berichtet werden. Insgesamt müssen für die neue Behörde mehr als 1 Million Daten pro Tag erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Die Erfüllung dieses Gesetzes bürdet der Mineralölwirtschaft erhebliche Kosten auf, siehe Kabinettsentscheidung für das Bürokratiemonster Markttransparenzstelle und (Markttransparenzstellen-Gesetz - Stellungnahme des MWV. Es ist aufschlussreich, dass diese neue Bürokratie unter der Federführung eines FDP-Ministers geschaffen wurde. Diese Regulierungspolitik ist das genaue Gegenteil dessen, was der Liberalismus will.

Freitag, 9. September 2011

Der Oberste Sowjet der EUdSSR

Die politische Klasse nutzt die von ihr geschaffene Verschuldungskrise der Euro-Staaten für einen weiteren Ausbau ihrer Macht. Der Entwurf für einen Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der in Zukunft über die Finanzen der Euroländer entscheiden soll, enthält u. a. folgende Bestimmungen:


  • Artikel 8, Abs. 1: "Das Grundkapital beträgt 700.000.000.000 EUR (siebenhundert Milliarden Euro)..."; Abs. 2: "Das Grundkapital ist aufgeteilt in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile. Der anfängliche Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beträgt 80.000.000.000 EUR (achtzig Milliarden Euro)..."; Abs. 4: "Die ESM-Mitglieder verpflichten sich hiermit bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital gemäß dem in Anlage 1 aufgeführten Beitragsschlüssel zu leisten..."

  • Artikel 9, Abs. 1: "Der Gouverneursrat kann jederzeit noch ausstehende Einlagen auf das Grundkapital abrufen..."; Abs. 3: "Die ESM-Mitglieder sagen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem ... an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung nachzukommen."

  • Artikel 10, Abs. 1: "Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, ... ob das genehmigte Grundkapital des ESM ... angemessen ist. Er kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern."

  • Artikel 27, Abs. 2: "Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für ... (c) das Anstrengen von Gerichtsverfahren..."; Abs. 3: "Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen ... umfassende gerichtliche Immunität ..."; Abs. 4: "Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit."; Abs. 5: "Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich."; Abs. 6: "Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich."

  • Artikel 30, Abs. 1: "Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren, stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke..."

  • Artikel 31, Abs. 1: "Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, seine Einnahmen und sein Eigentum sowie seine durch diesen Vertrag autorisierten Geschäfte und Transaktionen von allen direkten Steuern befreit."; Abs. 2: "Die ESM-Mitglieder ergreifen geeignete Maßnahmen für das Erlassen oder die Erstattung des Betrags der im Preis von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen enthaltenen indirekten Steuern oder Umsatzsteuern, wenn der ESM für seinen amtlichen Gebrauch umfangreiche Erwerbe tätigt, deren Preis Steuern dieser Art enthält."; Abs. 5: "Das Personal des ESM unterliegt für die vom ESM gezahlten Gehälter und Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Regeln einer internen Steuer zugunsten des ESM. Ab dem Tag der Erhebung dieser Steuer sind diese Gehälter und Bezüge von der staatlichen Einkommensteuer befreit."


Die EU-Bürokratie hat im obigen Vertragsentwurf ihr Herrschaftsverständnis offengelegt. Der ESM kann in beliebiger Höhe Kapital von den 17 Euro-Staaten abrufen, die binnen 7 Tagen diese Aufforderungen "unwiderruflich und bedingungslos" zu befolgen haben. Damit verlieren die nationalen Parlamente ihre Budgethoheit, sie werden zu bedeutungslosen Vorfeldorganisationen einer Entscheidungszentrale, die alle denkbaren Privilegien hat. Der ESM steht in jeder Hinsicht über dem Gesetz. Der ESM kann vor Gericht klagen, aber nicht verklagt werden; sein Vermögen genießt "umfassende gerichtliche Immunität"; er ist von jedem Eingriff "durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit"; seine Akten und Räumlichkeiten sind "unverletzlich", also durch Außenstehende weder kontrollierbar bzw. betretbar; das Personal des ESM erfreut sich der "Immunität von der Gerichtsbarkeit", d. h., Rechtsbrüche der Machthaber können nicht mehr von der Justiz bestraft werden.

Damit haben die ESM-Bürokraten einen völlig anderen rechtlichen Status als ihre Untertanen. Mit diesem Vertrag wird die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz aufgehoben und statt dessen eine Teilung der Bevölkerung in Herrscher und Beherrschte eingeführt. Es versteht sich von selbst, dass eine derartig privilegierte Institution von allen direkten und indirekten Steuern befreit ist und ihre Angehörigen überdies "von der staatlichen Einkommensteuer befreit" sind. In der EUdSSR sind eben einige gleicher als die anderen.

Mit der Gewährung der "Immunität von der Gerichtsbarkeit" für den ESM haben die Vertragsautoren einige Voraussicht bewiesen. In der Vergangenheit hat die politische Klasse in einer Vielzahl von Fällen die Gesetze gebrochen, so z. B. den Stabilitätspakt (Maastricht-Kriterien), der ein jährliches Defizit im Staatshaushalt von mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verbietet und vorschreibt, dass die Staatsverschuldung insgesamt nicht mehr als 60% des BIP betragen darf. Im Jahre 2010 hatten die Euroländer im Durchschnitt Staatsschulden in Höhe von 92,8% des BIP (Deutschland 87%). Auch der Haftungsausschluss für Schulden anderer Eurostaaten (Non-bail-out-Bestimmung) und das Verbot des Ankaufs von Staatsschuldtiteln durch die Europäische Zentralbank wurden missachtet. Offenbar wollen die Machthaber mit dieser Politik des systematischen Rechtsbruchs fortfahren. Warum sonst sollten sie sich im ESM-Vertrag "Immunität von der Gerichtsbarkeit" gewähren?

Der ESM ist keine periphere EU-Institution, sondern ihr zukünftiges Machtzentrum. Wer über die Budgetmittel verfügt, hat das Kommando. Der ESM soll ab Mai 2013 die Europäische Finanzstabilisierungseinrichtung (European Financial Stability Facility, EFSF) ersetzen, die im Mai 2010 geschaffen wurde, um den Bankrott von EU-Staaten zu verhindern. Da die Ursachen für die strukturellen Defizite, die im Sozialstaat liegen, nicht beseitigt werden, besteht keine Aussicht auf eine Sanierung des Haushalte. Dem ESM kommt deshalb immer mehr Bedeutung zu, da sich überall die finanziellen Krisen verschärfen werden.

Samstag, 18. September 2010

EUdSSR

Viele Bürger halten die Europäische Union immer noch für eine Art Freihandelszone, in der die Regierungen zu unser aller Wohl kooperieren. Das ist aber nicht der Fall. Die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU sind nur noch Befehlsempfänger einer supranationalen Institution, nämlich der EU-Kommission, die sich als die Regierung der Vereinigten Staaten von Europa versteht. Diese Union ist ein zentralistischer Bundesstaat und keineswegs ein Staatenbund.

Die EU besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie kann deshalb als Subjekt des Völkerrechts in eigenem Namen internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen, mit anderen Staaten diplomatische Beziehungen unterhalten und Mitglied in internationalen Organisationen, wie den Vereinten Nationen, sein. Wie jeder Staat unterhält auch die EU einen Auswärtigen Dienst, der aus 1.100 Beamten besteht, denen weitere 700 Beamte in den untergeordneten Außenministerien der Mitgliedsstaaten zuarbeiten. Diese Diplomaten des europäischen Superstaates sind zuständig für Außenhandelspolitik, Nachbarschaftspolitik und Entwicklungshilfe.

Die Mitgliedsstaaten haben in fast allen Politikfeldern ihre Souveränität an die EU abgegeben. Zu deren supranationalem Entscheidungsbereich gehören unter anderem: wesentliche Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Innen- und Justizpolitik, wie z.B. die Einwanderungspolitik und die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen.

Das eigentliche Machtorgan in diesem Superstaat ist die supranationale Europäische Kommission, die das alleinige Vorschlagsrecht für Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse hat. Im Rat der Europäischen Union wird über die Initiativen der Kommission abgestimmt, wobei die Stimmrechte wie folgt vergeben sind:



Nur in wenigen Bereichen, wie der Außen- und Militärpolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik, müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden, wodurch jeder Mitgliedsstaat in diesen Angelegenheiten ein Vetorecht hat. In den meisten Politikfeldern beschließt der Rat jedoch mit qualifizierter Mehrheit, die als erreicht gilt, wenn:


  • die einfache Mehrheit, oder in einigen Fällen eine Zweidrittelmehrheit, der Mitgliedsstaaten zustimmt;

  • und wenn mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden;

  • und wenn die befürwortenden Stimmen mindestens 62% der Gesamtbevölkerung der EU vertreten.



Es sind also in der Regel mindestens 91 Stimmen erforderlich, um einen Gesetzesantrag der Kommission ablehnen zu können. Sogar wenn drei der größten Staaten gemeinsam gegen ein Gesetz der Kommission stimmen würden, könnten sie es doch nicht verhindern. Das gibt der supranationalen EU-Kommission, die keinem Wähler Rechenschaft schuldet, eine ungeheuere Fülle von Macht, die weit über das hinausgeht, was nationale Regierungen an Befugnissen und Möglichkeiten haben.

Das Europäische Parlament hat keine reale Macht, denn es darf die Exekutive (Kommission) nicht wählen, sondern kann den Präsidenten der Kommission, der ihm von den Regierungschefs vorgeschlagen wird, nur bestätigen oder ablehnen. Anders als ein richtiges Parlament hat das Europäische "Parlament" kein unmittelbares Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Das Initiativrecht besitzt nur die Kommission. Dieses Scheinparlament hat auch weniger Mitspracherechte als ein echtes Parlament. Nach dem Vertrag von Nizza betreffen diese nur wenige Politikbereiche. So muss das Parlament in der Wettbewerbspolitik und bestimmten Bereichen der Handelspolitik lediglich angehört werden, auch in der Außen- und Sicherheitspolitik hat es kaum Mitspracherechte. Bei der Ernennung der Direktoriumsmitglieder der Europäischen Zentralbank muss das Parlament vom Rat der Europäischen Union angehört werden, kann aber dessen Entscheidungen nicht ändern.

"Of course, since the whole purpose of the 'project' was to take over the reins of governance from nation states and peoples ... it was necessary to delude them by surrounding the 'project' with a facade of democratic legitimacy. Such was the purpose of the European Parliament, with it sham debates, in which speakers might be allowed 90 seconds to read out a prepared speech to which no one listened, followed by voting sessions in which MEPs might be expected to record 400 votes in an hour and a half, frenziedly jabbing at electronic buttons to decide on issues of which they had not the faintest knowledge. Yet all this was to achieve nothing of any substance, since the members of this pretend-Parliament had very little power and no real role except to act out a self-important charade of democracy." Christopher Booker & Richard North: The Great Deception. Can the European Union survive?, London 2005, Seite 603.

Unter diesen Bedingungen ist es nicht erstaunlich, dass die Kommission mit ihren über 30.000 Beamten das wahre Machtzentrum ist. Diese Exekutive, die weitgehend im Halbdunkel arbeitet, nicht gewählt sondern ernannt wird und praktisch niemandem Rechenschaft geben muss, ist die tatsächliche Regierung aller Mitgliedsstaaten der EU, die in einem langwährenden Prozess seit dem Beginn der 1950er Jahre immer mehr Befugnisse an die EU abgegeben haben. Heute sind in fast allen Politikfeldern die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten nur noch ausführende Organe der Kommissare in Brüssel. Den Bürgern ist oft nicht bewusst, dass die nationalen Ministerien und sonstigen Behörden nur Filialen der EU-Zentrale sind, die nach deren Weisung arbeiten. Aus der Sicht des normalen Bürgers scheint sich nicht viel verändert zu haben, da die alten nationalen Institutionen noch intakt sind. Erst im Konfliktfall wird dann festgestellt, wer wirklich die Macht hat.

Das Regierungssystem der EU ist sehr ähnlich dem der Sowjetunion, deren 15 Mitgliedsstaaten ebenfalls einen voll ausgebauten Regierungsapparat einschließlich Außenminister hatten, wo aber ebenfalls alle Entscheidungen von der zentralen Unionsregierung in Moskau getroffen wurden, wobei das Politbüro der KPdSU in seiner unkontrollierten Macht sehr der Kommission der EU gleichkam.

Auch ideologisch ähneln sich die Kommissare von Moskau und Brüssel. Die überregulierte Wirtschaft der EU ist nicht weit von der Kommandowirtschaft der Sowjetunion entfernt. Das Directory of European Union legislation in force listet auf über 1.300 Seiten die Tausenden von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse auf, die derzeit in Kraft sind. Die folgende Tabelle zeigt deren Anzahl je Politikbereich:


  1. General, financial and institutional matters: 1154

  2. Customs Union and movement of goods: 853

  3. Agriculture: 3150

  4. Fisheries: 844

  5. Movement for workers and social policy: 497

  6. Right of establishment and to provide services: 251

  7. Transport policy: 649

  8. Competition policy: 1715

  9. Taxation: 167

  10. Economic and monetary policy and movement of capital: 463

  11. External relations: 3251

  12. Energy: 372

  13. Industrial policy and internal market: 1480

  14. Regional policy and coordination of structural instruments: 371

  15. Environment, consumers and health protection: 1308

  16. Science, information, education and culture: 406

  17. Law relating to undertakings: 110

  18. Common Foreign and Security Policy: 439

  19. Security and justice: 584

  20. Civil rights: 19



Die obigen Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse der EU nehmen über 120.000 eng bedruckte Seiten ein. Unter der Bürde dieser Überregulierung haben die Bürger und Wirtschaftsunternehmen schwer zu tragen. Das macht sich in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Stagnation bemerkbar. Hinzu kommt die Ausschaltung eines Steuerwettbewerbs innerhalb der EU, um extrem hohe Steuern zur Finanzierung eines egalitären Sozialstaates durchzusetzen, der sich in seiner Zielsetzung nicht sehr von dem in der Sowjetunion unterscheidet. Hinzu kommt, dass die Kommission einen rigiden Nannystaat anstrebt, der in Fragen der privaten Lebensführung immer mehr in die Entscheidungen der Bürger eingreift. Beschwerden dagegen bei den Politikern vor Ort im jeweiligen Nationalstaat sind aussichtslos, denn all das kommt aus der nicht rechenschaftspflichtigen EU-Zentrale, auf die Regierungen und Parlamente auch großer Staaten, sogar wenn sie es wollten, keinen Einfluss haben.

"That such an unnecessary and irrational project as building a European superstate was ever embarked on will seem in future years to be perhaps the greatest folly of the modern era." Margaret Thatcher, Statecraft: Strategies For A Changing World, London 2003, Seite 410.