Montag, 28. März 2011

Die Nützlichkeit von Kohlendioxid

Nach der herrschenden Klimareligion ist Kohlendioxid ein satanisches Treibhausgas, das die Erde in eine Hitzehölle treibt, aus der es kein Entrinnen gibt. Demzufolge müsse man das "klimaschädliche" CO2 als Schadstoff einstufen, dessen Emissionen um jeden Preis zu reduzieren sind.

Tatsächlich ist das atmosphärische Kohlendioxid ein Elixier des Lebens, eine unentbehrliche Voraussetzung der pflanzlichen, tierischen und menschlichen Existenz. Dabei gilt bis zum CO2-Sättigungspunkt: je mehr CO2, desto besser. In der Photosynthese der Pflanzen werden aus Kohlendioxid und Wasser die Kohlenhydrate aufgebaut. "Da in der Photosynthese Kohlenstoffdioxid fixiert wird, ist diese von einer ausreichend hohen Konzentration abhängig. ... Da C3-Pflanzen diese Konzentration nicht aktiv erhöhen können, ist dort der CO2-Level ein begrenzender Faktor für die Photosynthese." (Quelle: Wikipedia, op. cit.). Daraus ergibt sich, dass die Photosyntheserate von C3-Pflanzen sich mit steigender CO2-Konzentration der Luft erhöht, wie die folgende Grafik zeigt (Quelle: Yikrazuul):



In der heutigen Erdatmosphäre beträgt die CO2-Konzentration 0,038 Volumen-%. Eine Verdopplung oder Verdreifachung dieses Wertes würde die Erträge aus der Photosynthese stark steigern, wie die obige Grafik verdeutlicht. Die folgende Tabelle zeigt, welche Ertragssteigerungen bei den wichtigsten Nahrungsmitteln eine Erhöhung des atmosphärischen Kohlendioxids um 300 ppm (auf dann 0,068%) bewirkt:



Die obige Tabelle stammt aus dem Buch The Many Benefits of Atmospheric CO2 Enrichment: How humanity and the rest of the biosphere will prosper from this amazing trace gas that so many have wrongfully characterized as a dangerous air pollutant! von Sherwood und Craig Idso, den Betreibern der hervorragenden Website CO2 Science. In diesem Buch werden anhand von Messungen, die in der wissenschaftlich begutachteten Fachliteratur veröffentlicht wurden, 55 positive Wirkungen einer Anreicherung der Atmosphäre mit Kohlendioxid dargestellt. Ein Beispiel dafür zeigt die folgende Grafik:



Die beiden Autoren stellen dazu fest: "The optimum temperature for plant growth and development typically rises with increasing concentrations of atmospheric CO2. This response, coupled with expected increases in plant photosynthetic rates from the concomitant rise in the air’s CO2 concentration, is more than enough to totally compensate for any temperature–induced plant stress that might be caused by most scenarios of climate-model-predicted CO2-induced global warming." Eine Kurzfassung des gedruckten Buches findet sich im kostenlosen eBook The Many Benefits of Atmospheric CO2 Enrichment.

Die Grünen sprechen immer von den externen Kosten der Maßnahmen, die sie bekämpfen, wobei sie von völlig unrealistischen Annahmen ausgehen. Es ist dringend erforderlich, dass man auch den externen Nutzen umweltrelevanter Faktoren in der politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Montag, 21. März 2011

GAU in Politik und Massenmedien

Der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi, der durch das Erdbeben vom 11. März 2011 ausgelöst wurde, wird erst in einigen Monaten endgültig bewertet werden können, aber bereits jetzt ist klar, dass die deutschen Massenmedien über den Vorfall sehr einseitig berichtet haben und so eine Massenhysterie in Deutschland auslösten, von der auch die allermeisten Politiker nicht verschont blieben.

Ein GAU war und ist im Kernkraftwerk Fukushima nicht möglich, da in allen Reaktoren während des Erdbebens die Notabschaltung funktionierte und sie über Sicherheitshüllen verfügen. Damit unterscheidet sich die Lage in Fukushima grundlegend von der in Tschernobyl, wo 1986 der größte Unfall in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie stattfand, der auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (International Nuclear Event Scale = INES) als bisher einziges Ereignis mit dem Höchstwert 7 (katastrophaler Unfall) eingestuft wurde. Der Reaktor in Tschernobyl lief unter Volllast, als er wegen eines Bedienungsfehlers explodierte und dabei 400 mal mehr Radioaktivität freisetzte, als die Atombombe von Hiroshima. Diese Kontaminierung der Umwelt war nur möglich, weil das sowjetische Kraftwerk ohne Sicherheitshüllen gebaut worden war.

Fünf Millionen Menschen leben in den davon unmittelbar betroffenen Gebieten der Ukraine und Weißrusslands. Im Jahre 2006 haben acht Agenturen der UNO, darunter die International Atomic Energy Agency und die World Health Organization, eine Untersuchung darüber durchgeführt, welche Gesundheitsschäden in den 20 Jahren nach der Katastrophe feststellbar waren. In ihrem Bericht CHERNOBYL: THE TRUE SCALE OF THE ACCIDENT stellen sie fest: "As of mid-2005, however, fewer than 50 deaths had been directly attributed to radiation from the disaster, almost all being highly exposed rescue workers, many who died within months of the accident but others who died as late as 2004."

Man fand in der Bevölkerung des betroffenen Gebietes keinen Rückgang der Fertilität und auch keine Missbildungen unter Neugeborenen. Allerdings erkrankten circa 4.000 Kinder an Schilddrüsenkrebs, von denen 9 während der beiden Jahrzehnte starben. Da die Heilungsrate bei dieser Krebsart 99% beträgt, ist zu hoffen, dass in Zunkunft die Zahl der diesbezüglichen Opfer nicht stark ansteigen wird. Ein verstärktes Auftreten von anderen Krebsarten konnte nicht festgestellt werden. Das betrifft auch die Leukämie, von der behauptet wird, dass sie in der Umgebung deutscher Kernkraftwerke verstärkt auftritt. Der UNO-Bericht zieht die Schlußfolgerung: "By and large, we have not found profound negative health impacts to the rest of the population in surrounding areas, nor have we found widespread contamination that would continue to pose a substantial threat to human health."

Umstritten ist die Frage, wieviele zukünftige Erkrankungen und Todesfälle infolge des Kraftwerksunfalls zu erwarten sind. Die Autoren des UNO-Berichts gehen von der Annahme aus, dass es keine Schwelle gibt, unter der radioaktive Strahlung ungefährlich ist. Das würde bedeuten, dass bereits die kleinste messbare Radioaktivität ein Risiko darstellt und dass jede im Laufe des Lebens empfangene Bestrahlung kumulativ zu sehen ist. Die Ergebnisse der empirischen Forschung widersprechen aber dieser Auffassung, wie die Studie Dose-effect relationships and estimation of the carcinogenic effects of low doses of ionizing radiation der französischen Académie des Sciences und der Académie nationale de Médecine nachweist. Deren Autoren stellen fest: "Recent radiobiological data undermine the validity of estimations based on LNT [linear no-threshold relationship] in the range of doses lower than a few dozen mSv which leads to the questioning of the hypotheses on which LNT is implicitly based: 1) constancy of the probability of mutation (per unit dose) whatever the dose or dose rate, 2) independence of the carcinogenic process which after the initiation of a cell evolves similarly whatever the number of lesions present in neighboring cells and the tissue." (mSv = Millisievert (1 mSv = 0,001 Sv = 10-3 Sv), siehe Sievert Einheitenzeichen)

Da die vom Staat festgelegten Grenzwerte für Strahlenbelastung auf der oben widerlegten LNT-Annahme beruhen, sind sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu niedrig angesetzt und man sollte bei der Betrachtung von Gesundheitsgefährdungen das berücksichtigen. Die Autoren der französischen Akademie der Wissenschaften fordern eine Revision der zulässigen Höchstwerte: "Decision makers confronted with problems of radioactive waste or risk of contamination, should re-examine the methodology used for the evaluation of risks associated with very low doses and with doses delivered at a very low dose rate. This report confirms the inappropriateness of the collective dose concept to evaluate population irradiation risks."

Es ist zur Zeit noch nicht entschieden, ob der Störfall in Fukushima-Daiichi auf der INES-Skala in 4 oder 5 einzustufen ist. Wenn er der Stufe 5 zugeordnet werden sollte, entspricht er dem Unfall im US-Kernkraftwerk Three Mile Island, wo es 1979 durch einen Bedienungsfehler zu einer teilweisen Kernschmelze kam, die aber innerhalb der Schutzhüllen blieb, die dort im Gegensatz zu Tschernobyl vorhanden waren. Die Environmental Protection Agency der USA hat die Folgen dieses Unfalls untersucht und in ihrem Bericht EPA's Role At Three Mile Island festgestellt: "An interagency analysis concluded that the accident did not raise radioactivity far enough above background levels to cause even one additional cancer death among the people in the area. They found no contamination in water, soil, sediment or plant samples."

Das ist in Fukushima nicht anders. Das bedeutet, das auch unter widrigsten Bedingungen, in diesem Fall das stärkste Erdbeben in Japan seit Beginn der dortigen Bebenaufzeichnungen und der dadurch ausgelöste bis zu 23 Meter hohe Tsunami, die menschliche Gesundheit durch die Kernkraftwerke nicht gefährdet wurde. Der Störfall hat zwar zu großen wirtschaftlichen Schäden für den Kraftwerksbetreiber geführt, aber auch die außerordentliche Sicherheit dieser Technik demonstriert, in die viele redundante Sicherheitsmechanismen integriert sind. Schlimmer als diesmal in Japan konnte es kaum kommen, und trotzdem ist kein Mensch zu Schaden gekommen. Man vergleiche damit die vielen Tausenden von Toten, die z. B. die erneuerbare Energie Wasserkraft bereits gefordert hat, siehe die folgende Liste der Talsperrenkatastrophen.

Trotzdem fordert niemand ein Ende des Baus von Staudämmen. Warum wird die vergleichsweise sichere Kernkrafttechnik im Gegensatz dazu so gefürchtet? Die Verantwortung dafür liegt bei den Massenmedien, die ihre Informationspflicht bei diesem Thema grob verletzen und statt dessen Hysterie und Panik schüren, um die grüne Agenda zu fördern. In dem oben zitierten Bericht der UNO wird darauf hingewiesen, dass in Tschernobyl nicht die freigesetzte Strahlung, sondern der durch systematische Fehlinformation hervorgerufene "mental health impact" das "largest public health problem created by the accident" war. Die durch den Kampagnenjournalismus hervorgerufene Angst führte nach 1986 bei vielen Menschen zu schweren Neurosen, Abtreibungen aus Angst vor missgebildeten Neugeborenen und nicht zuletzt zu irrationalem Verhalten in der Politik. Unser Problem ist, dass es wohl viele Vorkehrungen gegen einen GAU in Kernkraftwerken gibt, aber keine gegen ein völliges Versagen von Politik und Medien.

Samstag, 12. März 2011

Streik ist Erpressung

Im Strafgesetzbuch (StGB) lautet § 253 (Erpressung), Absatz 1: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Jeder Streik erfüllt diesen Tatbestand. Die Streikführer können sich nur durchsetzen, wenn sie genau das tun, was der § 253 StGB verbietet. Sogar der gewerkschaftsnahe Otto Rudolf Kissel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1981 bis 1994, schreibt in seinem Standardwerk Arbeitskampfrecht, dass jedem Juristen beim Streik der Gedanke an den Straftatbestand der Erpressung (§ 253 StGB) kommt, der es unter Strafe stellt, wenn jemand mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel einen anderen zu einer Handlung nötigt, die den Genötigten schädigt, um sich zu bereichern (München 2002, § 34, Randnummer 21).

Otto Kissel begründet dies zutreffend so: "Denn es ist in unserer Rechtsordnung ungewöhnlich, dass durch die Verweigerung der Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung gezielt Druck auf den Vertragsgegner ausgeübt wird, was für diesen in aller Regel mit erheblichen Schäden verbunden ist und oft auch für unbeteiligte Dritte, nicht immer unbeabsichtigt. Dieser Druck ist das ... Mittel, den Vertragsgegner/partner gefügig zu machen für einen Vertragsabschluss, den dieser 'freiwillig' nicht will, aber den Vorstellungen des Angreifers möglichst entsprechen soll, und dies mit dem Siegel der Rechtmäßigkeit — ungewöhnlich und jenseits der Vorstellungen des BGB von den Umständen eines Vertragsabschlusses." (op. cit., Vorwort)

Dieser führende Arbeitsrechtler kommt auch zu der richtigen Erkenntnis: "Wesensmerkmal des Arbeitskampfes ist die Ausübung von Druck auf den Gegner, um bei diesem ein bestimmtes Verhandlungsergebnis zu erreichen, zu dem dieser auf freiwilliger Basis nicht bereit ist. Dieser Druck wird bewirkt durch diejenigen Schäden, die dem Kampfgegner dadurch entstehen, dass er die vorenthaltene Arbeitskraft nicht unter Fortführung des Betriebs wirtschaftlich nutzen kann, dass er an der Weiterführung des Betriebs gehindert wird und ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile zugefügt werden, so lange, bis er nachgibt ... Damit drängt sich zunächst der Gedanke auf an die Straftatbestände von Nötigung und Erpressung (§§ 240, 253 StGB), die es unter Strafe stellen, wenn mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel ein anderer zu einer Handlung genötigt wird (§ 240 StGB) und dadurch dem Vermögen des Genötigten Nachteil zufügt, um sich zu Unrecht zu bereichern (§ 253 StGB)." (op. cit., § 34, Randnummer 21).

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage hat Otto Kissel als Vorsitzender des für das Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts den Streik als zulässiges Mittel des Arbeitskampfes bezeichnet. Er folgte darin dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.1955 - GS 1/54 - (BAGE 1, 291) und dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Aussperrung von 1991 (BVerfGE 84, 212). Beide höchstrichterlichen Entscheidungen behaupten ein Streikrecht, obwohl jeder Streik ganz offensichtlich ein Verstoß gegen das Strafrecht, nämlich § 240 StGB (Nötigung) und § 253 StGB (Erpressung) ist. Überdies verletzt ein Streik die Grundrechte auf Vertragsfreiheit und Eigentum.

Trotzdem sind in Deutschland Streikende und Streikveranstalter vor Strafverfolgung geschützt. Kein Streikorganisator muss den § 253 (4) StGB fürchten, der lautet: "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat." Die Gewerkschaften müssen keine Sorge haben, dass sie als Organisatoren kollektiver Erpressung nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) vereinsrechtlich als kriminelle Vereinigungen gemäß § 3 Vereinsgesetz (Verbot) aufgelöst werden.

Die letzte Verurteilung von Streikenden als Erpresser erfolgte 1890 durch das Reichsgericht, siehe Urteil des Reichsgerichts vom 06.10.1890 (RGSt 21, 114), wo es heißt: "Wird aber zum Zwecke der Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen das Mittel der Nötigung angewendet, so gelangen beim Vorhandensein der sonstigen Tatbestandsmerkmale die Strafbestimmungen in § 240 oder § 253 StGB zur Anwendung, gleichviel ob diese Nötigung von den einzelnen oder von der Koalition und ihren Vertretern ausgeht. Entscheidend ist daher auch hier, ob es sich bei dem von Seiten der vereinigten Arbeiter behufs Erlangung günstiger Arbeitsbedingungen den Arbeitgebern gegenüber in das Werk gesetzten Vorgehen um ein Paktieren unter Wahrung der Vertragsfreiheit oder um die Übung eines Zwanges durch Drohung handelte. Ist letzteres der Fall, und steht dabei die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils in dem obenbezeichneten Sinne in Frage - und beides ist hier gegen die Angeklagten festgestellt - , so findet auch die Strafbestimmung in § 253 StGB Anwendung."

Diese Zeiten sind lange vorbei. Heute wird es niemand wagen, die Gewerkschaften zu behelligen. Sie wissen die Mehrheit der Bevölkerung auf ihrer Seite, die überwiegend den Arbeitnehmerstatus hat. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit und die Justiz richtet sich offensichtlich nach deren Interessen. Der Schutz von Minderheiten gegen starke Kollektive ist im deutschen Rechtswesen oft nicht gewährleistet. Weitere Beispiele dafür sind der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern, der das Grundrecht auf Vertragsfreiheit zu Lasten der Minorität der Arbeitgeber eklatant verletzt, oder die Steuerprogression, die der Minderheit der Besserverdienenden relativ mehr nimmt als der Mehrheit der Gutverdienenden.

Ein Streik schädigt nicht nur die Arbeitgeber, sondern unmittelbar einen weitaus größeren Personenkreis. Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in seinem Gutachten Tarifautonomie auf dem Prüfstand festgestellt: "Die Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien beeinflussen in erheblichem Maße das Wohlergehen Dritter. Bei zu hohen Löhnen werden Menschen arbeitslos oder bleiben es. Diese verdienen dann nicht ein bisschen weniger, sondern im Prinzip gar nichts." Jeder erfolgreiche Streik erzwingt Löhne, die über dem Marktpreis der Arbeitskraft vieler Arbeitnehmer liegen, die zu diesen Bedingungen keine Arbeit mehr finden können. Streiks produzieren deshalb zwangsläufig Arbeitslosigkeit.

Die obigen Gutachter stellen dazu fest: "Die Gewerkschaften als Arbeitnehmerorganisationen sind Kartelle zur Ausschaltung eines Lohnunterbietungswettbewerbs der Arbeitnehmer im Wettstreit um knappe Arbeitsplätze. Soweit sie den Wettbewerb von Außenseitern ausschalten können, sind die Gewerkschaften in der Lage, den Arbeitgebern Löhne abzunötigen, die über den markträumenden Löhnen liegen - mit der Folge, dass Arbeitslosigkeit entsteht oder fortdauert. Das Druckmittel dabei ist der Streik." Es ist aufschlußreich, dass in der deutschen Kartellgesetzgebung der Streik und die dadurch erzwungenen Tarifverträge nicht explizit verboten werden, obwohl sie gegen den Wettbewerbsgrundsatz einer Marktwirtschaft verstoßen.

Im hier zitierten Gutachten wird die antisoziale Rolle der Gewerkschaften und ihrer Streikwaffe nicht beschönigt: "Die fortdauernde Massenarbeitslosigkeit berührt das Kartellinteresse von Gewerkschaften direkt nicht und die ständige Zunahme der Arbeitslosigkeit auch nicht, soweit die Zunahme nicht ein Maß erreicht, das zu viele Gewerkschaftsmitglieder ängstigt. Dies erklärt, warum weder eine hohe Arbeitslosigkeit noch das Hinzukommen weiterer Arbeitsloser Gewerkschaften davon abhalten, Löhne weiter zu steigern, die sie besser senken würden."

Die Durchsetzung ihrer Forderungen wird den Gewerkschaften leicht gemacht, da die moderne Wirtschaft arbeitsteilig so eng miteinander verflochten ist, dass der streikbedingte Ausfall selbst kleinster Einheiten große Teile eines Wirtschaftszweiges und sogar der Gesamtwirtschaft lahm legen kann. Es gibt kein Machtgleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die folglich diese fehlende Kampfparität zu ihrer Gunsten nutzen. Je interdependenter die Wirtschaft, desto größer das Erpressungspotential eines Streiks.

Ein Beispiel dafür ist der gegenwärtige Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die mit gezielten Kurzstreiks eines kleinen Teils ihrer Mitglieder einen Großteil des Bahnnetzes blockieren kann und dabei am Arbeitskampf völlig unbeteiligte Bahnkunden als Geiseln nimmt. Während des letzten Streiks der GDL im Jahre 2007 hat sich die Deutsche Bahn (DB) noch gegen diese Erpressung gewehrt, siehe das Interview des für Personalangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds Margret Suckale: Wir lassen uns mit Streiks nicht erpressen. Damals versuchte die DB den GDL-Streik durch eine möglichst große Zahl von Arbeitsgerichten verbieten zu lassen, indem sie sich auf die Verletzung der Tarifeinheit berief, nach der in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag zu gelten hat. Mit dieser Strategie hatte das Unternehmen durchaus Erfolg, siehe z. B. die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg (13 Ga 65/07) vom 08.08.2007: Beschluss Streik Lokführer.

Im vergangenen Jahr hat aber das Bundesarbeitsgericht den von ihm selbst postulierten Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Damit ist der Weg frei für die Spartengewerkschaften, die kleine, aber mächtige Berufsgruppen vertreten, zu Lasten der restlichen Unternehmensangehörigen privilegierende Tarifverträge für die eigenen Mitglieder zu erzwingen. Die folgenden Berufsgewerkschaften waren hierbei besonders erfolgreich:

  • Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)). Sie organisiert circa 25.000 der insgesamt 36.000 aktiven Lokführer und hat damit die Macht, im empfindlichen Transportsektor enorme volkswirtschaftliche Schäden anzurichten. Im gegenwärtigen Arbeitskampf haben 6 Privatbahnen und die DB mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einen Branchentarifvertrag abgeschlossen, den die GDL aber nicht übernehmen will, weil sie annimmt, dass sie mit ihrer Streikmacht noch mehr Lohn für ihre Mitglieder erzwingen kann. Das Ziel der GDL ist ein eigenständiger Lokführertarifvertrag, der ihre Berufsgruppe auch innerhalb der Unternehmen privilegieren würde.

  • Vereinigung Cockpit (VC). Im Jahre 1969 als Berufsverband der Piloten in privaten Luftfahrtsunternehmen gegründet, hat heute 8.200 Mitglieder. Konnte erstmals 2001 bei der Deutschen Lufthansa, und später bei Germanwings, Air Berlin und LTU Sondertarifverträge für die eigene Berufsgruppe durchsetzen, die die Piloten zu den bestbezahlten Arbeitnehmergruppen aufsteigen ließen. Der Pilot eines Verkehrsflugzeuges verdient heutzutage ein Vielfaches dessen, was die Bundeswehr einem ihrer Piloten bezahlt, der in bewaffneten Konflikten sogar sein Leben riskieren muss.

  • Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Im Jahre 2004 hervorgegangen aus der Fusion zweier Berufsverbände. Zählt heute 3.500 Mitglieder, die jederzeit den Flugverkehr zum Erliegen bringen können. Gestützt auf diese Verhandlungsmacht schloss die GdF 2004 mit der Deutschen Flugsicherung einen Tarifvertrag ab, der die Flugsicherer außergewöhnlich gut stellt. Noch in unangenehmer Erinnerung ist der unangekündigte Streik der spanischen Fluglotsen im Dezember des letzten Jahres, der allein der Madrider Wirtschaft an einem Wochenende einen Schaden von 250 Millionen Euro zufügte und zehntausende Flugreisende für Tage auf den Flughäfen stranden ließ.


Das schlechte Beispiel der etablierten Spartengewerkschaften hat Nachahmer gefunden. In den vergangenen Jahren wurden viele Berufsgewerkschaften gegründet, zum Beispiel von den Beschäftigten auf Containerterminals oder den Angehörigen von Berufsfeuerwehren, die ebenfalls ihre Blockierungsmacht in klingende Münze umwandeln wollen. Es ist anzunehmen, dass sie unter den gegebenen politischen Verhältnissen damit Erfolg haben werden.

Montag, 7. März 2011

Solarenergie verbrennt Geld

Die Grünen weisen gerne darauf hin, dass die Erde in einer Minute so viel Sonnenenergie empfängt, wie die Menschheit in einem Jahr verbraucht. Das ist richtig, aber genauso richtig ist es, dass in den Ozeanen 6 Millionen Tonnen Gold gelöst sind. Jeder menschliche Erdenbewohner könnte mit einem Kilo Gold beglückt werden, wenn man diesen Schatz heben würde. Man macht es nicht, weil bei dem heutigen Stand der Technik die Kosten dieser Art von Goldgewinnung weitaus höher wären, als der Wert des zu gewinnenden Goldes. Ein ähnlich ungünstiges Verhältnis von Kosten zu Erträgen ist bei der Solarenergie gegeben, weil sie wie das Gold im Meer nur in einer sehr verdünnten Form anzutreffen ist.

Hinzu kommt der unregelmäßige, nicht steuerbare Anfall dieser Energieart, die nur in der Mittagszeit sonniger Tage zur Verfügung steht. Die folgende Grafik zeigt die starken Schwankungen der Sonneneinstrahlung am Beispiel von Norddeutschland im Jahre 2008 (Quelle: Wikipedia):



Demzufolge muss die Energieabgabe einer Solaranlage stark schwanken, wie dies die nächste Grafik am Beispiel der Queanbeyan Photovoltaik Installation in Australien zeigt (Quelle: Peter Lang: Solar Power Realities - Supply-Demand Characteristics, Storage and Capital Costs):



Die obigen Kurven zeigen die Maxima und Minima der täglichen Stromproduktion: gelb = Sommermaximum, blau = Wintermaximum, braun/lila = Winterminima, grün = Winterdurchschnitt, rot = installierte Kapazität/Nennleistung.

Man sieht, dass die Anlage weit weniger lieferte als ihre installierte Kapazität von 55 kW. Die tatsächliche Leistung betrug 288 kWh am 29.02.04 (Sommermaximum), das entspricht einem Kapazitätsfaktor (erbrachte Leistung in Prozent der maximal möglichen Leistung) von 21,9%. Die weiteren Ergebnisse sind: 212 kWh am 22.06.02 (Wintermaximum) = 16,0%, 131 kWh (Winterdurchschnitt) = 9,9%, 10,0/10,5 kWh am 29.07.02/13.08.03 (Winterminima) = 0,8%. Der durchschnittliche Kapazitätsfaktor der Anlage belief sich im Beobachtungszeitraum auf klägliche 13,7%. Dabei ist zu beachten, dass die Queanbeyan Solar Farm auf der günstigen Breite von 35° S liegt (München: 48° N, Algier: 36° N).

Es ist so, wie Howard Hayden in seinem ökokritischen Klassiker The Solar Fraud, Why Solar Energy Won't Run the World schrieb (Seiten VI und 12): "The point is that solar energy is dilute, and no amount of research or technology can change that fact. Nor, for that matter ... make the sun shine at night. ... Solar energy ... is utterly inadequate to meet present needs, let alone to grow as demand increases."

Die grüne Energiepolitik ist heimtückisch, denn sie zielt auf den vollständigen Umbau von Wirtschaft und Sozialstruktur, ohne dies offen zu bekennen. Nur mit den erneuerbaren Energien lässt sich keine Industrie unterhalten und der angebliche ökologische Notstand sowie der künstlich geschaffene Energiemangel sollen eine staatliche Kommandowirtschaft rechtfertigen, die einer stark reduzierten Bevölkerung ein Leben in Armut diktiert.

Die staatlich erzwungene Ersetzung der preiswerten und sicheren Energiearten Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernenergie durch erneuerbare Energien, mit ihrer geringen Energiedichte und nicht steuerbaren Produktion, belastet die Wirtschaft so stark, dass sie bei einer Fortsetzung dieses Irrwegs schon in der Übergangsphase zusammenbrechen wird. Sogar eine Unterorganisation der UNO, das United Nations Environment Programme (UNEP), bekennt offen: "No one knows how much a full-fledged green transition will cost, but needed investment will likely be in the hundreds of billions, and possibly trillions, of dollars. It is still not clear at this point where such high volumes of investment capital will come from, or how it can be generated in a relatively short period of time." (Quelle: UNEP, Green Jobs: Towards Decent Work in a Sustainable, Low-Carbon World, 2008, supra note 11, Seite 203).

Der grüne Eingriff in die Wirtschaft ist drastisch, wie das Beispiel der Zementindustrie zeigt. Die Autoren des obigen UNEP-Berichts schreiben: "[The] cement industry will only become sustainable if the building industry finds completely new ways to create and use cement or eventually figures out how to replace it altogether." Weltweit wurden im Jahre 2007 insgesamt 2,77 Milliarden Tonnen Zement produziert. Dieser Baustoff ist in einer modernen Gesellschaft in nahezu unzähligen Verwendungsformen anzutreffen, die im Laufe vieler Jahre entwickelt und verbessert wurden. Die grünen Funktionäre entwerten dieses wertvolle know-how mit einem Federstrich, ohne zu sagen, was an seine Stelle treten soll.

Freitag, 4. März 2011

Kohlendioxid in der Erdgeschichte

Ein Blick in die Erdgeschichte zeigt, dass das atmosphärische CO2 in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der globalen Lufttemperatur steht. Die folgende Grafik stammt aus dem empfehlenswerten Buch von Ulrich Berner und Hansjörg Streif (Hrsg.), Klimafakten, Der Rückblick - Ein Schlüssel für die Zukunft, 4. Auflage, 2004, Seite 84:



Das obige Bild zeigt zwei konkurrierende Rekonstruktionen der früheren Kohlendioxidgehalte. Die Unterschiede zwischen den beiden Kurven verdeutlichen die Unsicherheiten, mit den solche Rückrechnungen behaftet sind, die hunderte Millionen Jahre in die Vergangenheit zurückgehen. Berner und Streif stellen dazu fest: "Die einzelnen Verfahren basieren auf unterschiedlichen Ansätzen, wie etwa Abschätzungen des atmosphärischen Kohlendioxids aus Kohlenstoffisotopenwerten von Karbonaten, Böden oder aber aus den Isotopenunterschieden zwischen Tiefseekarbonaten verschiedener Meeresbecken. Die Ergebnisse derartiger Rechnungen weichen teilweise erheblich von einander ab. Trotzdem wird aus all diesen Berechnungen deutlich, dass die Menge des Kohlendioxids in der Atmosphäre im Erdaltertum teilweise höher gewesen sein muss als heute. Dies trifft auch auf Zeiten zu, in denen sich die großen Eisschilde von den Polen her ausbreiteten, so etwa im Karbon und im Perm."

Derzeit kommt Kohlendioxid in einer Konzentration von 390 ppm (parts per million oder 0,039%) in der Erdatmosphäre vor, ein Wert, der deutlich unter dem liegt, was während der vergangenen 600 Millionen Jahre gegeben war. Trotzdem versucht die politische Klasse, die Bevölkerung darüber in Hysterie und Panik zu versetzen.

Die offiziellen Messungen der atmosphärischen CO2-Konzentration, die seit 1958 am Mauna Loa Observatorium stattfinden, haben einen Anstieg ergeben, der überwiegend menschlichen Aktivitäten zugeschrieben wird. Dass dafür andere Gründe verantwortlich sind, beweist die Erdgeschichte, in der ganz ohne menschliches Zutun der Kohlendioxidgehalt massiv geschwankt hat. Dabei ist bemerkenswert, dass seine Änderungen nicht den Temperaturänderungen voran gingen, sondern ihnen folgten, wie die nächste Grafik zeigt (Quelle: Berner/Streif, op. cit.):



Die obige Grafik verdeutlicht, dass der Kohlendioxid-Gehalt die abhängige Variable ist, die von der Temperatur bestimmt wird. CO2 ist ein Gas, das sich gut in Wasser löst. Je kälter das Wasser, desto mehr CO2 kann es aufnehmen. Ein globaler Temperaturanstieg führt daher immer zu einer Ausgasung von Kohlendioxid aus dem sich erwärmenden Meereswasser, wobei riesige Mengen des Gases freigesetzt werden. Die Ozeane enthalten etwa fünfzigmal mehr Kohlenstoff als die Atmosphäre. Wenn es zu einer Abkühlung des globalen Klimas kommt, nehmen die Meere zusätzliches CO2 auf, da kaltes Wasser mehr davon löst. Nicht das Kohlendioxid treibt die Temperatur, sondern es ist umgekehrt. Die geologische Forschung beweist, dass die Klimapolitik auf einer Lehre beruht, die Ursache und Wirkung mit einander verwechselt.

Dienstag, 1. März 2011

Freispruch für Kohlendioxid

Die Klimapolitik beruht auf der Annahme, dass das atmosphärische Kohlendioxid die globale Temperatur bestimmt. Überprüfen wir diese Behauptung anhand der offiziellen Messdaten. Die folgenden Grafiken (Quelle: Climate4you Update January 2011) setzen die vom Mauna Loa Observatory der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) gemessene Konzentration von CO2 in der Atmosphäre in Beziehung zu der von Bodenstationen gemessenen globalen Lufttemperatur, wie sie in den drei vom IPCC anerkannten Datenbanken aufgezeichnet wurde. Die Messungen am Mauna Loa erfolgen seit März 1958, deshalb beginnen in den Grafiken alle Datenserien zu diesem Zeitpunkt.

Vergleich mit den Temperaturdaten des Goddard Institute for Space Studies (GISS) der NASA:




Vergleich mit den Temperaturdaten des Hadley Centre for Climate Prediction and Research und der Climatic Research Unit (CRU) der University of East Anglia:



Vergleich mit den Temperaturdaten des National Climatic Data Center (NCDC):



Alle Grafiken zeigen das gleiche Bild. Die graue gestrichelte Linie in ihnen gibt den linearen Temperaturtrend an, der ganz anders verläuft, als er es nach der staatlichen Klimalehre müsste. Anstatt ständig zu steigen, wie der CO2-Gehalt der Atmosphäre, sinken die Temperaturen bis ca. 1977, wie der hellblaue Balken "Negative" auf der unteren Achse anzeigt. Dann folgt eine Phase positiver Korrelation, die aber ab etwa 2003 von einer gegenläufigen Beziehung des Temperaturverlaufs zur Kohlendioxid-Anreicherung abgelöst wird.

Tatsächlich gibt es noch weniger Übereinstimmung zwischen den beiden Messreihen, als es die Grafiken ausweisen, die erst 1958 beginnen, da die globale Temperatur bereits ab 1940 sank, wie sogar der von der CRU unterhaltene Global Temperature Record zeigt, während die Kohlendioxid-Konzentration in diesem Zeitraum wahrscheinlich aber stieg. Auch von 1880 bis 1910 wurde es weltweit kühler, obwohl es keine Hinweise gibt, dass in dieser Zeit das atmosphärische CO2 abgenommen hätte.

Der in den Grafiken dargestellte Zeitraum von 53 Jahren reicht völlig aus, um die Frage beurteilen zu können, ob es eine Übereinstimmung zwischen Kohlendioxid und Temperatur gibt. Wir dürfen nicht vergessen, dass den Vertretern der herrschenden Lehre zehn Jahre reichten, um in dieser Frage zu einem Urteil zu kommen, denn erst ab 1978 gab es eine positive Korrelation zwischen den beiden Faktoren und schon im Jahre 1988 wurde das IPCC gegründet, um eine Klimapolitik zu rechtfertigen, die bereits in ihren Zielen (Emissionsminderung) und Methoden (Karbonbesteuerung) feststand.

Man muss kein professioneller Statistiker sein, um zu erkennen, dass sogar in den offiziellen Messdaten kein Zusammenhang zwischen Kohlendioxid und Welttemperatur nachzuweisen ist. Das stört aber weder die politische Klasse, noch ihre Unterstützer in den Massenmedien, bei der Fortsetzung ihrer zerstörerischen Klimapolitik.