Mittwoch, 25. Juni 2008

Milchbauern und Rechtsstaat

Die Gesetze gelten in Deutschland nicht für jedermann. Man muß nur einer politisch mächtigen Gruppe angehören, um ungestraft das tun zu dürfen, wofür andere streng bestraft werden. Ein Beispiel dafür liefern die Milchbauern mit ihrer erfolgreichen Blockade von Milchverarbeitungsunternehmen. Ziel der Aktion war es, den Preis der Milch von den bis dahin gezahlten 25 Cent je Liter auf mindestens 40 Cent anzuheben.

Ein gut geführter Milcherzeugungsbetrieb kommt mit 25 Cent/Liter gut aus, nicht aber ein ineffizient wirtschaftender Bauer. Was tun? Es gibt grundsätzlich zwei Alternativen:

  1. Die Käufer sind frei in ihren Entscheidungen. Sie kaufen beim günstigsten Anbieter, dieser weitet seine Produktion aus, die unwirtschaftlichen Anbieter gehen pleite. So läuft es im Kapitalismus, auf dieser verbrauchergesteuerten Selektion beruht seine Überlegenheit in der Schaffung von Wohlstand.
  2. Es wird Zwang ausgeübt, siehe den Kampf der (leistungsschwachen) Milchbauern. Die Blockade zeigt, daß zu jedem Zeitpunkt viele Milchbauern bereit waren, zum niedrigen Preis zu liefern. Die Blockade war vor allem ein Kampf innerhalb der Bauernschaft: schlecht wirtschaftende Landwirte gegen ihre erfolgreicher arbeitenden Kollegen.

Die Journalisten der Massenmedien haben in diesem Klassenkampf, wie üblich, für den Sozialismus Partei ergriffen. Die Blockierer kamen vielfach zu Wort, niemals aber ein lieferwilliger Bauer, der durch die Blockade ausgesperrt wurde.

In Deutschland sind angeblich Kartellämter erforderlich, um den Wettbewerb zu sichern. Auf der Website des Bundeskartellamtes heißt es: "Der Schutz des Wettbewerbs ist die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. Das 1958 in Kraft getretene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weist diese Aufgabe dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden zu."

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält im § 20 Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung folgendes Verbot: "(1) ... Vereinigungen von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen ... dürfen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern ..."

Der Milchbauernverband hat mit seiner ungesetzlichen Blockade sein Ziel erreicht. Der Einzelhandel hat dem Druck nachgegeben und die Preise für Milchprodukte angehoben. Bei Aldi kostet ein Liter Milch nun 7 Cent mehr als vor den Aktionen des Milchbauernverbandes.

Wenn politisch nicht begünstigte Gruppen, wie z. B. Zementhersteller, durch Preisabsprachen den Wettbewerb einschränken, verhängt das Bundeskartellamt hohe Strafen. Nicht so bei den Milchbauern. Sie haben politische und journalistische Rückendeckung. Bis heute ist kein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden, obwohl die Blockade in aller Öffentlichkeit stattfand.