Donnerstag, 28. April 2011

Die opferlose Nuklearkatastrophe

Wenn man den Massenmedien glauben will, dann fand in den letzten Wochen in Japan eine KKW-Katastrophe statt, die aber seltsamerweise keine Opfer verursacht hat. In den Berichten der International Atomic Energy Agency (IAEA) der UNO findet sich keine strahlenverseuchte Todeszone, in der menschliches, tierisches oder pflanzliches Leben unmöglich geworden wäre, siehe den Fukushima Nuclear Accident Update Log. Die folgenden Grafiken stammen aus der Bildpräsentation Fukushima Nuclear Accident - Radiological Monitoring and Consequences der IAEA vom 19. April 2011 (Quelle):



Man sieht, dass sich die Gammastrahlung in 6 von 7 Präfekturen im Umkreis des KKW Fukushima im Zeitraum vom 24. März bis 18. April mit fallender Tendenz auf dem Niveau der natürlichen Hintergrundstrahlung befand. Die Gammastrahlung in der Präfektur Ibaraki ist zwar höher, aber immer noch deutlich geringer als in vielen Bergregionen mit Granitgestein. So sind z. B. in den USA die Bewohner der Rocky Mountains einer dreimal höheren natürlichen Strahlung ausgesetzt als ihre Landsleute an der Küste des Golfs von Mexiko, wobei aber die ersteren eine höhere Lebenserwartung haben als die letzteren.



Die Radioaktivität in Nahrungsmitteln wurde in 23 Proben am 8., 15., 17. und 18. April in 8 Präfekturen, darunter auch Fukushima, überprüft. Dabei wurden Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 entweder gar nicht nachgewiesen, oder nur in Mengen, die unter den staatlichen Grenzwerten liegen.



In allen Präfekturen finden sich im Trinkwasser kaum Jod-131 und Cäsium-137. In einem einzigen Dorf wurde als Vorsorgemaßnahme eine Trinkbeschränkung für Kinder empfohlen. Das sieht alles nicht nach einer verstrahlten Todeszone aus, die für Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte unbewohnbar ist.

Die japanische Regierung hat in einem Radius von 20 km um das KKW Fukushima ein Aufenthaltsverbot für die Zivilbevölkerung verhängt. Das ist ebenfalls eine Vorsichtsmaßnahme, die ihren Grund nicht in einer flächendeckenden Verstrahlung des Gebietes hat. Als kurz nach dem teilweisen Ausfall der Kühlung aus dem Reaktor Dampf abgelassen werden musste, der an sich kein Problem ist, wurden dabei aus den Brennstäben einige Partikel im Luftstrom mitgerissen, die, sofern sie nicht im Meer landeten, an Land hot spots bildeten. Sie sind zwar selten und die Gesundheitsgefährdung, die von ihnen ausgehen könnte, muss in zukünftigen Messungen noch geklärt werden. Die Behörden hielten es für richtig, nach dem Vorsorgeprinzip ein Zugangsverbot auszusprechen. Daraus abzuleiten, dass die 20-km-Zone hoch verstrahlt und für lange Zeit unbewohnbar sei, ist plumpe Propaganda.

Bei den aus dieser Sperrzone evakuierten Menschen konnte keine Strahlenbelastung festgestellt werden. Für die meisten Arbeiter im KKW selbst gilt eine Gesamtdosis von 100 mSV als Maximalwert, den sie in ihrem Arbeitseinsatz nicht überschreiten dürfen. Die japanische Regierung hat für Krisenfälle einen Grenzwert von 250 mSv festgelegt, der bisher von keinem Arbeiter überschritten wurde.

Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt über Grenzwerte im beruflichen Strahlenschutz: "Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt in allen europäischen Ländern 20 mSv pro Kalenderjahr (in den USA 50 mSv/Jahr). Neben dem Grenzwert für die effektive Dosis sind zum Schutz einzelner Körperteile Grenzwerte für die Organdosis pro Kalenderjahr definiert, unter anderem für die Augenlinse und die Lunge jeweils 150 mSv, für die Haut und die Hände jeweils 500 mSv, für die Keimdrüsen und die Gebärmutter jeweils 50 mSv sowie für die Schilddrüse 300 mSv." Nach den EU-Richtlinien sollten strahlenexponierte Personen über ihr gesamtes Berufsleben einer Gesamtdosis von nicht mehr als 400 mSv ausgesetzt sein. Dieser Grenzwert ist bei entsprechender Arbeitsorganisation für alle Arbeiter des KKW Fukushima mühelos einzuhalten.

Es bleibt festzuhalten, dass der Störfall in Fukushima keine menschlichen Opfer gefordert hat, noch in Zukunft fordern wird. Die dortige Strahlenbelastung ist so gering, dass die von ihr ausgehende Risikoerhöhung kaum messbar ist. Im Gegensatz dazu hat das Erdbeben vom 11.03.2011 sehr viel menschliches Leid verursacht: "Bis zum 21. April meldete die Polizei 14.094 Tote, davon 8.541 in der Präfektur Miyagi, 4068 in der Präfektur Iwate und 1422 in der Präfektur Fukushima. Weiterhin galten 13.507 Personen als vermisst." Es wurden so viele Menschen verletzt, dass es bis heute keine genaue Statistik darüber gibt. Circa 500.000 verloren ihre Unterkünfte und ihr sonstiges Hab und Gut. All das zählt für die deutschen Massenmedien wenig. Für sie gab es nur den "Supergau", neben dem alles andere unwichtig war. Der deutsche Hypochonder ist offensichtlich so mit seinen eigenen Ängsten beschäftigt, dass ihm keine Zeit für Mitgefühl bleibt.

Montag, 18. April 2011

Energiesparen um jeden Preis

Die Klimapolitiker wollen Kontrolle über jeden Bereich des Lebens. Sie begnügen sich nicht damit, die energetische Grundlage der Industriegesellschaft zu zerstören, indem sie die preiswerten und zuverlässigen Energiearten (Kohle, Erdöl, Erdgas, Kernenergie) zwangsweise durch die teuren und fluktuierenden erneuerbaren Energien ersetzen, sondern sie schreiben dem Bürger auch vor, wie er zu bauen, zu heizen, zu lüften und zu wohnen hat.

Die Energievorgaben der Bundesregierung bestimmen, dass bis 2050 die Kohlendioxid-Emissionen, die in Wohnhäusern durch Heizen und den Warmwasserverbrauch entstehen, um 80% gegenüber dem heutigen Stand zu senken sind. Um dieses Ziel zu erreichen, darf ab 2050 die Beheizung von Häusern nur noch zur Emission von 10 kg CO2 pro Jahr und m2 Wohnfläche führen. Von diesem Ziel ist der heutige Hausbestand weit entfernt, wie die folgende Aufzählung zeigt, die den durch Heizung und Warmwasseraufbereitung verursachten Kohlendioxid-Ausstoß pro Jahr angibt (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, iwd 11/2011, Seite 3):


  • Gesamter Wohngebäudebestand: 68 kg/m2.

  • Sanierte Altbauten: 34 kg/m2.

  • Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009: 18 kg/m2.

  • Energiesparhaus 60: 12 kg/m2.

  • Energiesparhaus 40: 8 kg/m2.


Da nur extrem wärmegedämmte Häuser mit einem Primärenergiebedarf von weniger als 40 kWh pro m2 und Jahr das Reduzierungsziel erreichen, ist den Hauseigentümern ein enormer Umbauaufwand aufgebürdet worden. Sie müssen über kurz oder lang ihre Heizungen austauschen, Solardachanlagen installieren, neue Fenster einbauen und alle Außenwände, Dächer und Kellerdecken in dicke Dämmstoffe einpacken, das Haus luftdicht versiegeln und eine Zwangsbelüftung einführen. Ein derartiger Umbau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses kostet etwa 70.000 Euro, der entsprechende Aufwand für eine Wohnung beträgt ca. 30.000 Euro.

Diesem immensen Aufwand steht ein Einsparungsertrag gegenüber, der meistens nur einen kleinen Bruchteil dessen ausmacht, was zu seiner Erzielung an Mitteln eingesetzt wurde. Die Baupraxis hat gezeigt, dass die EnEV völlig unwirtschaftliche Maßnahmen erzwingt, siehe dazu z. B. die Erfahrungsberichte auf der Website des Architekten Konrad Fischer.

Die Energieeinsparverordnung soll den Wärmedurchgang durch Außenwände, -decken und -böden minimieren, wobei sie von Labormodellen des Wohnhauses ausgeht, die genauso unrealistisch sind, wie die Computermodelle der Klimawissenschaften, siehe dazu die Kritik von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier am bauphysikalischen Modell der EnEV. Wenn man die Dämmqualität eines Hauses maximiert, um den Wärmedurchgang zu minimieren, wie dies der Staat erzwingt, dann verhindert dies den Energieeintrag durch Solarstrahlung. Das Mauerwerk kann wegen der Sperrwirkung der vorgelagerten Dämmplatten die kurzwellige Solareinstrahlung nicht absorbieren und so in nutzbare Wärme umwandeln. Claus Meier stellt dazu fest (Quelle): "Bei der Absorption handelt es sich nicht um die senkrecht zur Erdoberfläche auftreffende Globalstrahlung, die im Winter tatsächlich kaum zu Buche schlägt, sondern um die im niedrigen Winkel auftreffende Wintersonne, die fast senkrecht auf die Wände trifft. Diese Strahlung macht maximal bis zu 800 W/m2 aus und ist in der DIN 4108, Teil 6, je nach Himmelsrichtung, mit Durchschnittswerten zwischen 56 und 143 W/m2 aufgeführt. Ein WDVS [Wärmedämmverbundsystem] sperrt die Sonne aus, eine massive Wand dagegen absorbiert und nutzt die Strahlungsenergie der Sonne."

Im Gegensatz zu einer gedämmten Außenwand speichert eine massive, monolithische Konstruktion die absorbierte Solarenergie, wobei im tageszeitlichen Rhythmus die eingestrahlten Energiebeträge zeitweise den Heizenergiebedarf erheblich übersteigen. Die speicherfähige Massivmauer nimmt die Überschussenergie auf, bis sie durch nächtliche Abkühlung abgerufen wird. Dann fließt die gespeicherte Wärme von außen nach innen und stoppt dadurch den von innen nach außen fließenden Wärmestrom.

Der Bauingenieur und Architekt Paul Bossert schreibt dazu in seinem Artikel Die Fehlentwicklung der Bauhaus-Idee: "Der k-Wert [heute U-Wert] beschreibt die Energiemenge in Watt pro Quadratmeter und Grad Temperaturdifferenz (W/m2K), die durch eine Baukonstruktion unter Laborbedingungen zur Kaltseite abfließt. Baufachleute warnen seit Jahrzehnten vor einer Favorisierung dieses Wertes. Nur in Ausnahmefällen ist eine Übereinstimmung zwischen k-Wert-bezogenen Energiebedarfswerten und dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes festzustellen. Dennoch wird an diesem unbewiesenen k-Wert-Modell dogmatisch festgehalten ... In der Konsequenz führte und führt die heutige Dämmhysterie zu dem Paradox, dass Gebäude in traditioneller Mauertechnik nicht mehr errichtet werden dürfen, weil sie den theoretisch geforderten k-Werten nicht genügen. Doch es ist umgekehrt: Die Baufachleute vor dem Beton-, Blech- und Glasfassadenzeitalter und selbst die alten Römer haben gescheiter und qualitativ besser gebaut - auch ohne Wärmeschutzverordnung."

Deshalb ist der Energieverbrauch hochgedämmter Neubauten und "energetisch sanierter" Altbauten in der Regel höher als bei vergleichbaren Altbauten mit Mauerwerk, das aus mindestens 38 cm starken, ca. 300 kg/m2 schweren Massivwänden besteht. Gut gebaute alte Häuser aus den Jahren 1850 bis 1930 verbrauchen zwischen 15 und 25 kWh/m3a. Heutige Dämmbauten nach EnEV liegen in ihrer Gesamt-Energiebilanz weit darüber.

Die von der EnEV erzwungenen Wärmedämmverbundsysteme haben überdies einen sehr negativen Einfluss auf die Wohnqualität. Die Entfeuchtung der Baukonstruktion nach außen wird durch den diffusionshemmenden und sorptionsverhindernden Schichtenaufbau des WDV-Systems stark behindert. Die Durchfeuchtung des wärmegedämmten Hauses ist die zwangsläufige Folge. Jeder gute Baumeister weiß, dass die Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion vermieden werden muss. Die staatlich verordnete Dämmpolitik macht es unmöglich, diesen bewährten Grundsatz der Bauhandwerks zu befolgen.

Die dadurch verstärkt nach innen erfolgende Entfeuchtung führt an der Innenseite oft zur Schimmelpilzbildung. Die Pilzsporen in der Atemluft verursachen Atemwegserkrankungen, so vor allem Asthma, und sind für viele Allergien verantwortlich. Es besteht ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen dem verstärkten Auftreten dieser Krankheiten und der Zunahme von Dämmbauten.

Ein weiterer Nachteil der WDV-Systeme liegt darin, dass aufgrund der fehlenden Speicherfähigkeit der äußeren Dämmschicht die Oberfläche des Gebäudes so stark abkühlt, dass auf ihr die Nachtluft kondensiert. Die dauerhaft feuchten Flächen, z. B. auf der Nordseite eines Gebäudes, sind ein idealer Nährboden für die Bildung von Algen, die sich deshalb häufig massenhaft auf Energiesparhäusern ansiedeln. Der Einsatz von Dämmstoffen erhöht überdies das Brandrisiko und vermindert die Schallisolierung.

In Deutschland wird die Energieeinsparpolitik seit den 1970er Jahren betrieben, zuerst unter dem Vorwand einer drohenden Knappheit an fossilen Energieträgern. Als nach einigen Jahrzehnten nicht zu leugnen war, dass die bekannten Vorräte an Kohle, Erdgas und Erdöl nicht kleiner, sondern größer geworden waren, erfand man den "Klimaschutz", der angeblich sowohl notwendig als auch möglich ist. Dem Energie-Einspar-Gesetz (EnEG) von 1976 folgte eine lange Reihe von Verordnungen, wie die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV), die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), die Heizungsbetriebskostenverordnung (HeizBetrV), eine 2. und 3. Wärmeschutzverordnung sowie dann die umfassende Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002, deren 2. Fassung (EnEV 2004), 3. Fassung (EnEV 2007) auf der Grundlage der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG), und 4. Fassung (EnEV 2009).

Jede dieser Verordnungen hat, verglichen mit ihrer Vorgängerin, die Einsparpflichten verschärft. Das ist eine unwirtschaftliche Vorgangsweise, wie das folgende Rechenbeispiel für ein Mauerwerk aus Ziegelstein, beidseitig verputzt, 25 cm Wanddicke, zeigt (Quelle: Alfred Eisenschink, Die krankmachende Ökofalle in unseren Häusern, 2004, Seiten 100 und 107):


  • 0 cm Dämmstoff ergibt eine Wärmedurchgangszahl von 1,6 W/m2K

  • 5 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,8 W/m2K

  • 10 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,4 W/m2K

  • 20 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,2 W/m2K

  • 40 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,1 W/m2K


Die Verdoppelung der Dämmung führt lediglich zu einer Halbierung der Wärmedurchgangszahl. Je höher der Einsatz, desto geringer die damit erzielte Einsparung. Deshalb wird die Verschärfung des Anforderungsniveaus immer unwirtschaftlicher. Die neuesten Versionen der Energiesparhäuser erfordern bereits 40 cm Dämmstoff. Verglichen mit einer Dämmung von 5 cm erreicht man damit mit dem achtfachen Aufwand nur 7/8 ihres Ertrages. Die ständige Erhöhung der Energieeinsparziele ist ein Akt politischer Hysterie, der jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht.

Energieeinsparungsmaßnahmen sind sinnvoll, wenn ihre Kosten kleiner sind als die dadurch erreichten Erträge. Unter dieser Voraussetzung wird jeder Hauseigentümer freiwillig in Sparvorhaben investieren. Der über die EnEV ausgeübte Zwang beweist, dass die Politiker selbst wissen, dass ihre Art der Energiebewirtschaftung von freien Bürgern nicht akzeptiert würde.

Der politischen Klasse steht noch ein weiteres Instrument zur Verfügung, um ihre Dämmpolitik durchzusetzen. Sie kann durch politische Mittel (Besteuerung, Emissionshandel, Mengenbeschränkungen, Verbot der Kernenergie, Kohlendioxid-Abscheidung und -speicherung bei Kohlekraftwerken) die Energiepreise so in die Höhe treiben, dass sich auch teure und bisher unwirtschaftliche Sparmaßnahmen scheinbar rechnen. Das mag betriebswirtschaftlich so sein, aber volkswirtschaftlich ist eine derartige Energiepolitik eine gigantische Wertevernichtung.

Weitergehende Informationen zu dem Thema finden sich z. B. in dem Buch von Claus Meier Mythos Bauphysik: Irrtümer, Fehldeutungen, Wegweisungen, Expert-Verlag, 2. erweiterte Auflage, 2010, das auch für Leser ohne Ingenieursausbildung sehr gut verständlich ist.

Dienstag, 12. April 2011

Windenergie kein Ersatz für Kernenergie

Das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium für den Betrieb der vor 1980 gebauten Kernkraftwerke ist der Ausstieg aus dem Ausstieg (kürzlich beschlossene Laufzeitverlängerung) aus dem Ausstieg (Laufzeitbefristung der rot-grünen Regierung). Nach dem Willen der uns regierenden ökosozialistischen Einheitspartei sollen die erneuerbaren Energien die böse Kernenergie ersetzen. Da die Windenergie den größten Anteil an den regenerativen Energiearten hat, müsste vor allem sie die entstehende Lücke füllen. Kann sie das überhaupt?



Die obige Grafik (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt im Artikel Kernenergieausstieg und seine Folgen aus der Reihe Ausgewählte Kapitel der Energiewirtschaft) zeigt die stark fluktuierende Windleistung im Abschaltmonat März 2011, die im Grundlastbereich die Kernenergie ersetzen soll, deren Stromeinspeisung als eine waagrechte Linie im Diagramm vorzustellen ist, siehe dazu die nächste Grafik (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt, Manuskripte 2008):



Der blaue senkrechte Balken in der ersten Grafik repräsentiert die Speicherkapazität aller Pumpspeicherwerke in Deutschland, die bei weitem nicht in der Lage sind, die stark schwankende Windleistung zu puffern. Die rote strichlierte Linie stellt die durchschnittliche Leistung aller Windkraftanlagen in Höhe von 4,1 GW dar. Das ist der klägliche Ertrag der 21.607 in Deutschland installierten Windturbinen mit einer Nennleistung von 27.214 GW, die folglich im Jahresdurchschnitt nur 15% ihrer maximal möglichen Leistung liefern.



Das obige Bild (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt im Artikel Windleistungseinspeisung in das transpower stromübertragungs gmbh - Netz vormals E.on – Netz von Mai bis Juli 2010 aus der Reihe Ausgewählte Kapitel der Energiewirtschaft) stellt in der Regelzone transpower stromübertragung der E.ON die dort über direkt angeschlossene Transformatoren und Leitungen zu Verteilungsnetzen und Endverbrauchern ausgelieferte Strommenge (vertikale Netzlast) der Windleistung gegenüber. Man sieht, dass die erratische Windenergie keinen nützlichen Beitrag zur Stromversorgung leistet. In diesem Teilnetz liegt auch "Alpha Ventus", der vielgerühmte erste deutsche Hochsee-Windpark, dessen Bau zwar Riesensummen verschlungen hat, der aber kaum etwas bringt.

Durch die KKW-Stilllegungen fehlen plötzlich 7.000 MW Leistung bzw. pro Tag ca. 150 GWh. Da die Windenergie dieses Defizit nicht decken kann, muss es durch Stromimporte, häufig aus Kernkraftwerken, und durch die höhere Auslastung inländischer Kohle- und Gaskraftwerke ausgeglichen werden. Das bringt erhebliche Mehrkosten mit sich, da der Importstrom etwa 50 €/MWh über den Kosten der Stromerzeugung in den stillgelegten deutschen Kernkraftwerken liegt. Heltmut Alt stellt dazu fest (Quelle: Kernenergieausstieg und seine Folgen): "Die sieben abgeschalteten Kernkraftwerke wären jedenfalls heute ebenso sicher wie eine Woche zuvor, bevor die Katastrophe sich in Japan anbahnte. Die Abschaltung kostet unserer Volkswirtschaft zu Lasten aller, wie und wann das auch immer bei jedem einzelnen ankommt, pro Tag und Kraftwerk 1 Million €, also für die sieben pro Tag 7 Millionen €."

Donnerstag, 7. April 2011

Klimapolitik beabsichtigt Deindustrialisierung

Die Klimapolitik besteuert, verknappt und verteuert die an sich preiswerten fossilen Energieträger, während sie andererseits die Abnahme der unsicheren erneuerbaren Energien zu einem staatlich garantierten Preis erzwingt, der weit über dem Marktpreis liegt. Daraus ergeben sich ständig steigende Energiepreise für Unternehmen und Haushalte.

Die Strompreise für die Industrie entwickelten sich laut Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) wie folgt (Quelle):



Es fällt auf, dass bereits in diesem Jahr ein Drittel des industriellen Strompreises auf die Subventionierung der erneuerbaren Energien entfällt, wie sie vom Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erzwungen wird. Der VIK stellt in seiner Pressemitteilung vom 27.10.2010 fest: "Allein die Erhöhung der EEG-Umlage um 70% für 2011 wird die deutsche Industrie 2 Mrd. Euro zusätzlich kosten. Der – wenn auch gemilderte – Anstieg der Ökosteuer kommt wohl mit ca. einer halben Mrd. Euro hinzu."

Unter dieser staatlich betriebenen Preistreiberei leiden vor allem die energieintensiven Industrien, zu denen die Chemie-, Glas-, Papier-, Metall-, Stahl-, Zement- und Keramikindustrie zählen. Sie können im internationalen Wettbewerb nur überleben, wenn ihre Energiekosten nicht höher sind, als die ihrer weltweiten Konkurrenz. In den letzten Jahren hat die grüne Energiepolitik die Wettbewerbsposition der deutschen Industrie ständig verschlechtert. Während sie im Jahre 2008 für Strom 9,14 ct/kWh bezahlen musste, bekamen in jenem Jahr ihre Wettbewerber in den USA ihren Strom für etwa 4 ct/kWh.

Das hat große volkswirtschaftliche Bedeutung, denn die energieintensiven Industrien in Deutschland erwirtschaften 20% der Bruttowertschöpfung der gesamten Industrie, liefern 23% der industriellen Exporte und stellen 16% aller Arbeitsplätze in der Industrie. Aber darauf nehmen die Klimapolitiker keine Rücksicht. Die Zerstörung dieser Wirtschaftszweige wird bewusst angestrebt. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen schreibt in seiner Stellungnahme zum Ziel einer 40-prozentigen CO2-Reduzierung: "Der Energiebericht sieht 'die internationale Wettbewerbsposition der energieintensiven Industriezweige' durch das 40-Prozent-Ziel gefährdet. Selbst wenn dies zutreffen sollte, müssten dem die Wettbewerbsvorteile gegenübergestellt werden, die sich aus einer innovationsorientierten Vorreiterposition der Bundesrepublik im Klimaschutz bereits jetzt ergeben haben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hält einen – sozial abgefederten und rechtzeitig eingeleiteten – Strukturwandel weg von den energieintensiven Altindustrien für langfristig ohnehin sinnvoll."

Bisher hat sich die Bundesregierung immer an die Empfehlungen ihres Sachverständigenrates für Umweltfragen gehalten. Die Staatsberater empfehlen der Regierung das, was diese nach Kenntnis ihrer Ratgeber sowieso tun will. Derartige Gremien haben eine Legitimations-, aber keine Orientierungsfunktion. Letzteres wäre für die Machthaber nur lästig und überdies überflüssig, da sie nach eigener Einschätzung allwissend und allmächtig sind.

Es stellt sich die Frage, welche "Wettbewerbsvorteile" der SRU in einer "innovationsorientierten Vorreiterposition der Bundesrepublik im Klimaschutz" sieht. Windkraftanlagen benötigen keine Hochtechnologie und jedes Land mit einer durchschnittlich leistungsfähigen gewerblichen Wirtschaft kann sie bauen und das zu erheblich geringeren Produktionskosten als in Deutschland. In der Photovoltaik spielt die deutsche Wirtschaft eine völlig unbedeutende Rolle. Sie hat bei den Solarzellen längst die Technologieführerschaft an China verloren. Von den 10 größten Solarzellenherstellern der Welt kommt nur einer aus Deutschland.

Die gegenwärtige Klimapolitik läuft darauf hinaus, hochproduktive und technologisch wettbewerbsfähige Grundstoff- und Werkstoffproduzenten mutwillig zu zerstören und an ihre Stelle Low-Tech-Unternehmen zu setzen, die in einem freien Markt nicht bestehen könnten und deshalb auf Dauer von staatlichen Subventionen abhängig sind. In dieser Situation stehen die energieintensiven Industrien in Deutschland vor der Wahl, entweder hier zu bleiben und dabei unweigerlich bankrott zu gehen oder Kapital und Arbeitsplätze in ausländische Standorte zu verlagern, wo keine Klimapolitik betrieben wird.

Um die Flucht der energieintensiven Unternehmen, im Politiker-Jargon als "Carbon Leakage" bezeichnet, zu verhindern, hat die politische Klasse Ausnahmen gewährt. Der VIK sagt dazu in seiner o. a. Pressemitteilung: "... ab 2013 werden neue direkte Belastungen aus dem EU-Emissionshandel kommen. Denn trotz der politischen Entscheidung für 100% freie Zuteilung an Carbon-Leakage-gefährdete Unternehmen läuft die Umsetzung dieser Regeln in eine andere Richtung. In Brüssel sorgt die Kommission dafür, dass diese Unternehmen in starkem Maße in die Ersteigerung der Zertifikate einsteigen müssen." Man sieht hier, wie flexibel die Klimapolitiker sein können. Obwohl sie angeblich den Planeten retten wollen, stellen sie die größten CO2-Emittenten vorerst von der Schröpfung durch den Emissionshandel frei. Das ist reine Willkür, bei der die klimapolitischen Grundsätze sich doch als aufhebbar erweisen. Offenbar muss nur der zahlen, der sich nicht wehren kann.

Eines der wirklichen Ziele der Klimapolitik ist die Einnahmenmaximierung des Staates. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur setzt sich der Strompreis aus folgenden Kostenbestandteilen zusammen:


  • Kosten für die Netznutzung: 21,4%.

  • Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: 3,4%.

  • Staatliche Abgaben: 15,9% (Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)).

  • Steuern: 24,7% (Mehrwertsteuer, Stromsteuer).

  • Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb inkl. Gewinn: 34,6%.


Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Stromsteuer und Mehrwertsteuer machen 40,6% des Strompreises aus. Der Anteil der Stromproduzenten beträgt hingegen nur 34,6%. Schon an dieser Relation sieht man, dass der Strompreis sich nicht frei am Markt bildet, sondern politisch administriert wird. Hinzu kommt, dass mindestens die Hälfte der Netzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien entsteht und dass das im Aufbau befindliche kommandowirtschaftliche "smart grid" sich in erhöhten Kosten für Messung und Abrechnung niederschlägt.

Allein die EEG-Umlage brachte im Jahre 2009 ingesamt 10,7 Mrd. € ein. Davon erhielten die bevorzugten Unternehmen aus den Bereichen Biomasse 3,66 Mrd. €, Wind 3,37 Mrd. € und Solar 3,17 Mrd. €. In den nächsten Jahren wird die Umlage entsprechend dem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien explosionsartig steigen. Diese in den Stromtarifen versteckte Subvention ist nur eine von vielen Wohltaten, welche die Klimaretter erhalten. Das sind die Gewinner der Klimapolitik, während die Grundstoff- und Werkstoffproduzenten und nach ihnen die restlichen Industriebetriebe zum Untergang oder zur Auswanderung verurteilt sind. Die Klimapolitiker steuern uns mit sicherer Hand auf ein klar erkennbares Ziel zu, das in Nordkorea bereits in idealtypischer Form realisiert wurde. Die glücklichen Bürger dieses Staates haben einen vorbildlich niedrigen "carbon footprint". Es ist kein Zufall, dass gerade Luise Rinser von den Grünen im Jahre 1984 als Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde, denn sie war eine ausgesprochene Bewunderin des geliebten nordkoreanischen Führers Kim Il-sung und seines Staates.

Montag, 4. April 2011

Kein GAU in Fukushima

Wenn man den deutschen Massenmedien glaubt, dann waren nicht das Erdbeben und der Tsunami vom 11.März 2011 die größte Katastrophe, die Japan heimsuchte, sondern der dadurch ausgelöste Störfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi. Deutsche Qualitätsjournalisten sprechen und schreiben von einem "Supergau", als ob es über dem Superlativ "größter [anzunehmender Unfall]" noch eine Steigerungsstufe gebe.

Überprüfen wir anhand der Daten einer unabhängigen Institution, ob diese Einschätzung hiesiger Medienvertreter gerechtfertigt ist. Die International Atomic Energy Agency, eine Unterorganisation der UNO, hat zwei ihrer Teams und einzelne Experten in das japanische Katastrophengebiet gesandt, die täglich ihre Untersuchungsergebnisse als Bildpräsentationen veröffentlichen. Die folgenden Grafiken geben den Stand vom 30.03. und 01.04.2011 wieder.



Die obige Grafik zeigt, dass in den Präfekturen Ibaraki (110 km von Fukushima entfernt), Saitama (180 km entfernt) und Tokio (250 km entfernt) die Gamma-Strahlung weit unter einem Niveau ist, das gesundheitsgefährdend sein könnte. In Saitama und Tokio lag die Radioaktivität, mit Ausnahme von 2 Tagen, an denen Dampf aus dem Reaktor abgelassen wurde, nicht höher als die natürliche Hintergrundstrahlung. Trotzdem flüchteten die in der japanischen Hauptstadt stationierten deutschen Journalisten nach Osaka, da sie offenbar ihrer eigenen Propaganda glaubten. Diese Flucht war genauso lächerlich wie ihre Berichterstattung zum Störfall.

Sehen wir uns die radioaktiven Ablagerungen im Boden an. Das folgende Bild informiert über das Vorhandensein der Isotope Jod-131 und Cäsium-137:



Die IAEA fand erhöhte Werte nur in einem kleinen Gebiet nordwestlich des KKW, wobei eines von mehreren Evakuierungskriterien in einem Küstendorf erfüllt wurde. Das war der Zustand Ende März 2011. Hierbei ist zu bedenken, dass Jod-131 eine Halbwertzeit von 8 Tagen hat und deshalb nur ein sehr kurzfristiges Problem ist. Die Halbwertzeit von Cäsium-137 beträgt 30 Jahre, aber seine bisher vorgefundene Menge ist so gering, dass davon keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.



Die Suche nach dem gefährlicheren, weil schon in kleinen Mengen giftigem, Plutonium verlief negativ. Die im Boden direkt am Kernkraftwerk (NPP = nuclear power plant) vorgefundenen Mengen der Isotope Pu-238 und Pu-239/240 sind nicht höher als das, was natürlicherweise in japanischen Böden davon enthalten ist.

In den Massenmedien wurde das Gebiet, das in einem Radius von 20 km um das KKW liegt, als "Todeszone" bezeichnet und gefragt, ob jemals wieder Menschen darin leben könnten. Sehen wir uns deshalb die Lebensmittel dieser Region an.



Wie die IAEA feststellt, ist das örtliche Trinkwasser nicht belastet. Nur an vier Orten der Präfektur Fukushima gab es Ende März noch Empfehlungen zur Nutzungsbeschränkung wegen erhöhter Jod-131 Werte. Diese Einschränkungen können aber nach kurzer Zeit aufgehoben werden, da die Halbwertzeit dieses Isotops nur wenige Tage beträgt.



In 88% der Nahrungsmittelproben waren die Isotope Jod-131, Cäsium-134 und Cäsium-137 entweder nicht vorhanden oder nur in Mengen vorfindbar, die unter den staatlichen Grenzwerten lagen. Nur in 12% der Proben, die Spinat und anderes Blattgemüse, Petersilie und Rindfleisch betrafen, wurden diese Richtwerte in vier Präfekturen überschritten. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Schaden bei den betroffenen Bauern, aber kein Gesundheitsrisiko.

Kommen wir nun zu den Auswirkungen des Störfalls auf die Menschen selbst. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind besonders Kinder anfällig, in deren Schilddrüse sich Jod-Isotopen ansammeln.



Die japanischen Behörden haben in den Schilddrüsen der untersuchten Kinder nicht so viel Jod-131 gefunden, dass davon eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Die Bevölkerung der Präfektur Fukushima, in der das KKW liegt, war keiner Strahlung ausgesetzt, die die Gesundheit beeinflussen könnte. Sogar die Belegschaft des Kernkraftwerks hat keine krankmachende radioaktive Belastung erfahren.



Der Unfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi zeigt exemplarisch, wie unglaubwürdig die allermeisten deutschen Journalisten sind, wenn sie über Themen schreiben, welche die grüne Agenda betreffen. Die ökosozialistische Volkserziehung rechtfertigt offenbar jedes Mittel aus dem Werkzeugkasten der politischen Propaganda. Die Meinungsmacher in den Massenmedien bilden die vierte Gewalt im Staate. Wenn sie versagen, dann folgen ihnen Politik und Rechtsprechung auf jedem denkbaren Irrweg.