Montag, 25. April 2011

Osterbotschaft

Ein frommes Bekenntnis zu Ostern:

1 Kommentar:

Gerhard Kehr hat gesagt…

Bitte um Veröffentlichung, als Gastbeitrag.
Von Gerhard Kehr,
Betreiber der Webseite http://www.liberales-waffenrecht.de

Vielen Dank im Voraus.



Selbstverteidigung ist Menschenrecht, dass ist auch so in unserem Grundgesetz verankert.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das gesetzliche Recht sich im Falle eines Angriffs auf
ihre und seine Unversehrtheit und sogar im Falle eines unberechtigten Zugriffs auf das
Eigentum zur Wehr zu setzen.

Aber mit welchen Mitteln?
Genau hier beginnt das Dilemma. Passende Mittel zum Mitführen, zur Abwehr von körperlich überlegenen Angreifern, meist Angreifergruppen sind alle samt verboten.
Unter das Verbot fallen: Messer, Pfefferspray, Schlagstöcke, Elektroschocker, Feuerwaffen und alle anderen, ähnlichen Gegenstände. Wer so etwas mit sich führt verstößt gegen das
Waffengesetz und wird , wenn sie oder er mit solcherlei Dingen erwischt wird mit einer
Strafe bedacht und wird damit vorbestraft werden.

Die Polizei und der Staat verhindern keine Verbrechen, sie kommen erst wenn das Verbrechen geschehen ist. Zu erst um Ermittlungen anzustellen, wobei meist auch gegen
das Opfer ermittelt wird und dann kommt eine Bestrafung des oder der Täter, im Falle
einer erfolgreichen Ermittlung, wobei man von Strafe bei den meisten Urteilen gar nicht
ausgehen kann.
Ganz im Gegenteil, der Staat fördert Verbrechen, in dem er den potenziellen Opfern die Mittel zur Gegenwehr versagt und die Täter durch den Täterschutz hofiert und sie mit mildesten Urteilen erneut in den öffentlichen Raum entlässt.
Den Opfern wird meist eine Mitschuld an deren Schicksal gegeben, sie werden verhöhnt,
verspottet. Über Opferschutz und Entschädigung brauchen sie nicht mal träumen.

Wie konnte es nur so weit kommen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern untersagt ist Mittel zur Selbstverteidigung mit sich zu führen?
Immer wenn es zu Straftaten mit solchen Mitteln gekommen ist und kommt, wurde und wird durch Medien und Justiz die Schuld an der Tat nicht dem Täter zu geschrieben. Ganz im Gegenteil, es wird alles daran gesetzt den Gegebenheiten unter denen diese Tat ausgeübt wurde die Schuld zuzuweisen. Entweder war es die schwere Kindheit, die Drogen, die Scheidung, der Geldmangel, die sexuelle Abnormität und zu guter Letzt das Tatmittel.
Die Schuld an einer Tat bekommt in sehr häufigen Fällen also ein Gegenstand, bzw. das Tatmittel. Denn nach Meinung von Medien und Justiz ist das Tatmittel der Verursacher einer Straftat. Und genau damit ist es auch zu erklären, dass Täter oft Straf-frei ausgehen,
da ja die Schuld den Gegenstand betrifft und zu guter Letzt verboten gehört.