Die Klimapolitiker wollen Kontrolle über jeden Bereich des Lebens. Sie begnügen sich nicht damit, die energetische Grundlage der Industriegesellschaft zu zerstören, indem sie die preiswerten und zuverlässigen Energiearten (Kohle, Erdöl, Erdgas, Kernenergie) zwangsweise durch die teuren und fluktuierenden erneuerbaren Energien ersetzen, sondern sie schreiben dem Bürger auch vor, wie er zu bauen, zu heizen, zu lüften und zu wohnen hat.
Die Energievorgaben der Bundesregierung bestimmen, dass bis 2050 die Kohlendioxid-Emissionen, die in Wohnhäusern durch Heizen und den Warmwasserverbrauch entstehen, um 80% gegenüber dem heutigen Stand zu senken sind. Um dieses Ziel zu erreichen, darf ab 2050 die Beheizung von Häusern nur noch zur Emission von 10 kg CO
2 pro Jahr und m
2 Wohnfläche führen. Von diesem Ziel ist der heutige Hausbestand weit entfernt, wie die folgende Aufzählung zeigt, die den durch Heizung und Warmwasseraufbereitung verursachten Kohlendioxid-Ausstoß pro Jahr angibt (Quelle:
Institut der deutschen Wirtschaft, iwd 11/2011, Seite 3):
- Gesamter Wohngebäudebestand: 68 kg/m2.
- Sanierte Altbauten: 34 kg/m2.
- Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009: 18 kg/m2.
- Energiesparhaus 60: 12 kg/m2.
- Energiesparhaus 40: 8 kg/m2.
Da nur extrem wärmegedämmte Häuser mit einem Primärenergiebedarf von weniger als 40 kWh pro m
2 und Jahr das Reduzierungsziel erreichen, ist den Hauseigentümern ein enormer Umbauaufwand aufgebürdet worden. Sie müssen über kurz oder lang ihre Heizungen austauschen, Solardachanlagen installieren, neue Fenster einbauen und alle Außenwände, Dächer und Kellerdecken in dicke Dämmstoffe einpacken, das Haus luftdicht versiegeln und eine Zwangsbelüftung einführen. Ein derartiger Umbau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses kostet etwa 70.000 Euro, der entsprechende Aufwand für eine Wohnung beträgt ca. 30.000 Euro.
Diesem immensen Aufwand steht ein Einsparungsertrag gegenüber, der meistens nur einen kleinen Bruchteil dessen ausmacht, was zu seiner Erzielung an Mitteln eingesetzt wurde. Die Baupraxis hat gezeigt, dass die EnEV völlig unwirtschaftliche Maßnahmen erzwingt, siehe dazu z. B. die Erfahrungsberichte auf der Website des Architekten
Konrad Fischer.
Die Energieeinsparverordnung soll den Wärmedurchgang durch Außenwände, -decken und -böden minimieren, wobei sie von Labormodellen des Wohnhauses ausgeht, die genauso unrealistisch sind, wie die Computermodelle der Klimawissenschaften, siehe dazu die Kritik von
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier am bauphysikalischen Modell der EnEV. Wenn man die Dämmqualität eines Hauses maximiert, um den Wärmedurchgang zu minimieren, wie dies der Staat erzwingt, dann verhindert dies den Energieeintrag durch Solarstrahlung. Das Mauerwerk kann wegen der Sperrwirkung der vorgelagerten Dämmplatten die kurzwellige Solareinstrahlung nicht absorbieren und so in nutzbare Wärme umwandeln. Claus Meier stellt dazu fest (
Quelle):
"Bei der Absorption handelt es sich nicht um die senkrecht zur Erdoberfläche auftreffende Globalstrahlung, die im Winter tatsächlich kaum zu Buche schlägt, sondern um die im niedrigen Winkel auftreffende Wintersonne, die fast senkrecht auf die Wände trifft. Diese Strahlung macht maximal bis zu 800 W/m2 aus und ist in der DIN 4108, Teil 6, je nach Himmelsrichtung, mit Durchschnittswerten zwischen 56 und 143 W/m2 aufgeführt. Ein WDVS [Wärmedämmverbundsystem] sperrt die Sonne aus, eine massive Wand dagegen absorbiert und nutzt die Strahlungsenergie der Sonne."Im Gegensatz zu einer gedämmten Außenwand speichert eine massive, monolithische Konstruktion die absorbierte Solarenergie, wobei im tageszeitlichen Rhythmus die eingestrahlten Energiebeträge zeitweise den Heizenergiebedarf erheblich übersteigen. Die speicherfähige Massivmauer nimmt die Überschussenergie auf, bis sie durch nächtliche Abkühlung abgerufen wird. Dann fließt die gespeicherte Wärme von außen nach innen und stoppt dadurch den von innen nach außen fließenden Wärmestrom.
Der Bauingenieur und Architekt Paul Bossert schreibt dazu in seinem Artikel
Die Fehlentwicklung der Bauhaus-Idee:
"Der k-Wert [heute U-Wert] beschreibt die Energiemenge in Watt pro Quadratmeter und Grad Temperaturdifferenz (W/m2K), die durch eine Baukonstruktion unter Laborbedingungen zur Kaltseite abfließt. Baufachleute warnen seit Jahrzehnten vor einer Favorisierung dieses Wertes. Nur in Ausnahmefällen ist eine Übereinstimmung zwischen k-Wert-bezogenen Energiebedarfswerten und dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes festzustellen. Dennoch wird an diesem unbewiesenen k-Wert-Modell dogmatisch festgehalten ... In der Konsequenz führte und führt die heutige Dämmhysterie zu dem Paradox, dass Gebäude in traditioneller Mauertechnik nicht mehr errichtet werden dürfen, weil sie den theoretisch geforderten k-Werten nicht genügen. Doch es ist umgekehrt: Die Baufachleute vor dem Beton-, Blech- und Glasfassadenzeitalter und selbst die alten Römer haben gescheiter und qualitativ besser gebaut - auch ohne Wärmeschutzverordnung."Deshalb ist der Energieverbrauch hochgedämmter Neubauten und "energetisch sanierter" Altbauten in der Regel höher als bei vergleichbaren Altbauten mit Mauerwerk, das aus mindestens 38 cm starken, ca. 300 kg/m
2 schweren Massivwänden besteht. Gut gebaute alte Häuser aus den Jahren 1850 bis 1930 verbrauchen zwischen 15 und 25 kWh/m
3a. Heutige Dämmbauten nach EnEV liegen in ihrer Gesamt-Energiebilanz weit darüber.
Die von der EnEV erzwungenen Wärmedämmverbundsysteme haben überdies einen sehr negativen Einfluss auf die Wohnqualität. Die Entfeuchtung der Baukonstruktion nach außen wird durch den diffusionshemmenden und sorptionsverhindernden Schichtenaufbau des WDV-Systems stark behindert. Die Durchfeuchtung des wärmegedämmten Hauses ist die zwangsläufige Folge. Jeder gute Baumeister weiß, dass die Tauwasserbildung innerhalb von Bauteilen infolge Dampfdiffusion vermieden werden muss. Die staatlich verordnete Dämmpolitik macht es unmöglich, diesen bewährten Grundsatz der Bauhandwerks zu befolgen.
Die dadurch verstärkt nach innen erfolgende Entfeuchtung führt an der Innenseite oft zur Schimmelpilzbildung. Die Pilzsporen in der Atemluft verursachen Atemwegserkrankungen, so vor allem Asthma, und sind für viele Allergien verantwortlich. Es besteht ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen dem verstärkten Auftreten dieser Krankheiten und der Zunahme von Dämmbauten.
Ein weiterer Nachteil der WDV-Systeme liegt darin, dass aufgrund der fehlenden Speicherfähigkeit der äußeren Dämmschicht die Oberfläche des Gebäudes so stark abkühlt, dass auf ihr die Nachtluft kondensiert. Die dauerhaft feuchten Flächen, z. B. auf der Nordseite eines Gebäudes, sind ein idealer Nährboden für die Bildung von Algen, die sich deshalb häufig massenhaft auf Energiesparhäusern ansiedeln. Der Einsatz von Dämmstoffen erhöht überdies das Brandrisiko und vermindert die Schallisolierung.
In Deutschland wird die Energieeinsparpolitik seit den 1970er Jahren betrieben, zuerst unter dem Vorwand einer drohenden Knappheit an fossilen Energieträgern. Als nach einigen Jahrzehnten nicht zu leugnen war, dass die bekannten Vorräte an Kohle, Erdgas und Erdöl nicht kleiner, sondern größer geworden waren, erfand man den "Klimaschutz", der angeblich sowohl notwendig als auch möglich ist. Dem
Energie-Einspar-Gesetz (EnEG) von 1976 folgte eine lange Reihe von Verordnungen, wie die
Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV), die
Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), die
Heizungsbetriebskostenverordnung (HeizBetrV), eine 2. und 3. Wärmeschutzverordnung sowie dann die umfassende
Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002, deren 2. Fassung
(EnEV 2004), 3. Fassung
(EnEV 2007) auf der Grundlage der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG), und 4. Fassung
(EnEV 2009).
Jede dieser Verordnungen hat, verglichen mit ihrer Vorgängerin, die Einsparpflichten verschärft. Das ist eine unwirtschaftliche Vorgangsweise, wie das folgende Rechenbeispiel für ein Mauerwerk aus Ziegelstein, beidseitig verputzt, 25 cm Wanddicke, zeigt (Quelle: Alfred Eisenschink,
Die krankmachende Ökofalle in unseren Häusern, 2004, Seiten 100 und 107):
- 0 cm Dämmstoff ergibt eine Wärmedurchgangszahl von 1,6 W/m2K
- 5 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,8 W/m2K
- 10 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,4 W/m2K
- 20 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,2 W/m2K
- 40 cm Dämmstoff ergeben eine Wärmedurchgangszahl von 0,1 W/m2K
Die Verdoppelung der Dämmung führt lediglich zu einer Halbierung der Wärmedurchgangszahl. Je höher der Einsatz, desto geringer die damit erzielte Einsparung. Deshalb wird die Verschärfung des Anforderungsniveaus immer unwirtschaftlicher. Die neuesten Versionen der Energiesparhäuser erfordern bereits 40 cm Dämmstoff. Verglichen mit einer Dämmung von 5 cm erreicht man damit mit dem achtfachen Aufwand nur
7/
8 ihres Ertrages. Die ständige Erhöhung der Energieeinsparziele ist ein Akt politischer Hysterie, der jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht.
Energieeinsparungsmaßnahmen sind sinnvoll, wenn ihre Kosten kleiner sind als die dadurch erreichten Erträge. Unter dieser Voraussetzung wird jeder Hauseigentümer freiwillig in Sparvorhaben investieren. Der über die EnEV ausgeübte Zwang beweist, dass die Politiker selbst wissen, dass ihre Art der Energiebewirtschaftung von freien Bürgern nicht akzeptiert würde.
Der politischen Klasse steht noch ein weiteres Instrument zur Verfügung, um ihre Dämmpolitik durchzusetzen. Sie kann durch politische Mittel (Besteuerung, Emissionshandel, Mengenbeschränkungen, Verbot der Kernenergie, Kohlendioxid-Abscheidung und -speicherung bei Kohlekraftwerken) die Energiepreise so in die Höhe treiben, dass sich auch teure und bisher unwirtschaftliche Sparmaßnahmen scheinbar rechnen. Das mag betriebswirtschaftlich so sein, aber volkswirtschaftlich ist eine derartige Energiepolitik eine gigantische Wertevernichtung.
Weitergehende Informationen zu dem Thema finden sich z. B. in dem Buch von Claus Meier
Mythos Bauphysik: Irrtümer, Fehldeutungen, Wegweisungen, Expert-Verlag, 2. erweiterte Auflage, 2010, das auch für Leser ohne Ingenieursausbildung sehr gut verständlich ist.