- Luftverkehrsteuer (LuftVSt). Seit dem 1. Januar 2011 müssen Fluggesellschaften eine Steuer für Passagiere entrichten, die ihren Flug auf deutschen Flughäfen beginnen. Diese Steuer in Höhe von jährlich knapp einer Milliarde Euro trifft besonders deutsche Luftfahrtunternehmen hart, denn diese erzielen den wesentlichen Anteil ihres Umsatzes aus Abflügen von deutschen Flughäfen, während bei ihren ausländischen Konkurrenten dieser Anteil gering ist. 60% der LuftVSt tragen alleine 6 deutsche Fluggesellschaften, der Rest verteilt sich auf über 100 ausländische Unternehmen. Die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen sind zudem im innerdeutschen Verkehr besonders belastet, da sowohl für den Hin- als auch den Rückflug LuftVSt anfällt. Das führt zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsposition der einheimischen Luftverkehrsunternehmen, die deshalb langsamer wachsen als ihre westeuropäischen Konkurrenten, obwohl hier die Gesamtwirtschaft höhere Wachstumsraten hat als dort. Siehe dazu die Grafik (Quelle: Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) zu den Auswirkungen der Luftverkehrsteuer):
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft trägt ihre Infrastruktur- und Betriebskosten selbst. Das werden in diesem Jahr voraussichtlich 2 Mrd. € für Flughafenentgelte, 1,2 Mrd. € für Flugsicherungsgebühren und 0,5 Mrd. € für Luftsicherheitsgebühren sein. Bis zum Jahre 2010 hat jede Bundesregierung die Finanzierung des deutschen Luftverkehrs durch seine Nutzer anerkannt und deshalb auf eine Zusatzbesteuerung verzichtet. Es blieb der FDP und ihren Genossen in der CDU vorbehalten, im Spätsommer 2010 einen radikalen Kurswechsel zu vollziehen und die einheimischen Fluggesellschaften einer doppelten Belastung zu unterwerfen. Zum einen finanzieren sie ihre Infrastruktur weiterhin selbst. Zum anderen müssen sie nun zusätzlich die systemfremde LuftVSt tragen. - Kernbrennstoffsteuer (KernbrSt), umgangssprachlich auch Brennelementesteuer genannt. Seit dem 1. Januar 2011 müssen Atomkraftwerksbetreiber je Gramm Uran oder Plutonium in ihren Brennstäben 145 Euro an den Staat zahlen. Das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) soll jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen. Die FDP-Bundestagsfraktion begründete in ihren Fact Sheets vom 6. Oktober 2010 zum Energiekonzept der Regierung die KernbrSt mit der damals angekündigten Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke. In den FDP-Papier heißt es: "Die Kernbrennstoffsteuer soll einen großen Teil der Zusatzgewinne abschöpfen ... Die Koalition will damit sicherstellen, dass die Verlängerung der Restlaufzeiten den Stromkunden und nicht den Stromerzeugern dient." Dann kam vor einem Jahr die Energiewende von CDU/FDP mit ihrer Rücknahme der Laufzeitverlängerung, aber die Brennelementesteuer blieb. Die deutsche Energiewirtschaft muss deshalb zusätzlich zu den Einnahmeausfällen und Vermögensschäden in Milliardenhöhe durch den Atomausstieg auch noch diese Sondersteuer tragen, obwohl deren Begründung nicht mehr gegeben ist. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion sagte dazu in der Debatte des Gesetzes im Bundestag an die Opposition gewandt: "Wir kassieren diese Konzerne so ab, wie Sie es sich nie getraut haben." (Quelle: Brennelementesteuer - Der Triumph der Abkassierer). So viel zur angeblichen Wirtschaftsfreundlichkeit der FDP.
- Finanztransaktionssteuer. In dieser Woche wurde bestätigt, dass die ursprünglich als Tobin-Steuer von der äußersten Linken geforderte Abgabe nun mit den Stimmen der FDP in Deutschland eingeführt werden soll, siehe: Finanztransaktionssteuer - Noch eine Schröpfsteuer. Zu den negativen Auswirkungen dieser Steuer sagt der Bundesverband deutscher Banken: "Vor einer isolierten Einführung in Europa kann wegen der vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten nur gewarnt werden. Aber auch wenn Ausweichbewegungen begrenzt werden könnten, stünden der ungewissen Einnahme handfeste Nachteile gegenüber: Eine Finanztransaktionsteuer würde die Beschaffung von Kapital verteuern und das Wachstum dämpfen. Auch die Anleger würden belastet. Die Leistungsfähigkeit der Finanzmärkte würde beeinträchtigt und damit die Wettbewerbsfähigkeit gerade derjenigen Volkswirtschaften beschädigt, die wie Deutschland wegen hoher Lohnkosten auf Kapital dringend angewiesen sind." (Quelle: Auswirkungen einer möglichen Finanztransaktionssteuer)
Die FDP rühmt sich, durch den von ihr geplanten teilweisen Abbau der kalten Progression in der Einkommensteuererhebung eine Steuersenkung auf den Weg zu bringen. Doch das ist eine Mogelpackung, denn dem Steuerzahler soll nur ein Teil dessen zurück gegeben werden, was ihm vorher über diese verdeckte Erhöhung der Steuerlast zusätzlich genommen wurde. Wenn z. B. ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatseinkommen von 3.200 Euro eine Lohnerhöhung von 2,5% bekommt, erhöht sich seine Steuerbelastung um 4,3%, weil bereits dieser geringfügige Einkommenszuwachs ihn in einen höheren Steuertarif bringt. Dadurch kassiert der Staat bei jeder Lohnerhöhung überproportional mit. Das Problem wird dadurch verschärft, dass Lohnerhöhungen zum Großteil oder manchmal zur Gänze nur der Ausgleich für die vorhergehende Inflation sind, also die Einkommensverbesserung nur nominal ist, aber keiner realen Kaufkraftsteigerung entspricht. Trotzdem beansprucht der Fiskus in dieser Situation mehr Steuern, obwohl die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht gestiegen ist. Eine wirkliche Beseitigung dieser Steuerungerechtigkeit würde eine viel größere Änderung der Tarifstruktur erfordern, als die FDP durchzuführen bereit ist.
Es bleibt festzuhalten, dass in der konkreten Politik der FDP keine Spur des Liberalismus feststellbar ist. Diese Partei ist ein fester Bestandteil des herrschenden ökosozialistischen Machtkartells und für Liberale nicht einmal als kleineres Übel wählbar.
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